Fahrten mit Händlerschild in Deutschland unbefristet möglich

Bern, 30.04.2024 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland neu unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt ab dem 1. Mai 2024 und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.

Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird.

Mit dem Inkrafttreten der neuen unbefristet gültigen Vereinbarung wird die bisherige befristete Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aufgehoben.

Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.


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