Neuer Netzbeschluss (NEB): Umbenennung von neuen Nationalstrassen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses (NEB) wurden einige bis anhing kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz übernommen und sind neu teilweise vignettenpflichtig. Bis Sommer 2020 werden nun die Strassenbezeichnungen und die Kilometrierung der NEB-Strecken gemäss Vorgaben des Bundesamts für Strassen ASTRA angepasst.

Durch den neuen Netzbeschluss (NEB), der am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden schweizweit rund 400 Kilometer kantonale Strassen in das Strasseninventar des Bundes aufgenommen. Zuständig für den Betrieb und Unterhalt dieser neuen Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen ASTRA. In diesem Zusammenhang übernahm die Infrastrukturfiliale Winterthur von acht Kantonen rund 120 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz.

Austausch der Beschilderung

Im Rahmen der Streckenübernahme erfolgt nun eine Anpassung der Bezeichnungen und der Kilometrierung der übernommenen Strecken gemäss den ASTRA-Vorgaben. Dies geschieht primär durch den Austausch der Beschilderung und Neukilometrierung direkt auf der Strecke. In einer ersten Phase erfolgt die Anpassung auf folgenden Strecken:

  • A1.1 --> A23            
    Meggenhus – Widehorn
  • A53 --> A15             
    Brüttisellen – Uster Ost
  • A53 --> à A15          
    Kreisel Hinwil – Verzweigung Reichenburg
  • J15 --> A4              
    Thayngen (Grenze) – Schaffhausen

Der Austausch der Beschilderung erfolgt voraussichtlich im April und sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden in verkehrsarmen Zeiten ausgeführt, weswegen mit keinen grösseren Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Umbenennung von weiteren NEB-Strecken erfolgt voraussichtlich bis Ende Juli 2020.

Vignettenpflicht auf NEB-Strecken

Für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen 1. und 2. Klasse muss eine Abgabe in Form der Autobahnvignette bezahlt werden. Gemäss dem neuen Netzbeschluss (NEB) sind daher seit 1. Januar 2020 folgende Strecken neu vignettenpflichtig:

  • A15                               Verzweigung Brüttisellen – Uster-Ost
  • A15                               Hinwil – Verzweigung Reichenburg
  • A17                               Niederurnen – Näfels-Nord
  • A23                               Arbon West – Verzweigung Meggenhus
  • A4                                 Thayngen (Grenze) – Schaffhausen

Die Übersicht über alle vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Strassen ASTRA als Download.

Kontakt / Rückfragen zum Strassennetz in der Nordostschweiz:

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Infrastrukturfiliale Winterthur, Tel. 058 480 47 11, kommunikation.winterthur@astra.admin.ch

https://www.astra.admin.ch/content/astra/it/home/temi/strade-nazionali/cantieri/comunicati-stampa-delle-filiali-dell-ustra/comunicati-stampa-della-filiale-winterthur/medienmitteilung-neb-umbennenung-neuer-nationalstrassen.html