Vergangenen Freitag hat der Direktor des Bundesamtes für Strassen ASTRA den Schaffhauser Regierungspräsidenten Dr. Reto Dubach zu einem Gespräch über die Ereignisse im Fäsenstaubtunnel sowie die nachfolgende Debatte eingeladen. Nach der offenen Diskussion gelangten wir zu einvernehmlichen Schlussfolgerungen betreffend der weiteren Vorkehrungen. Diese werden seit zwei Wochen von einem interdisziplinären Team abgeklärt, gemäss den Vorgaben des ISSI (Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente).
Anlässlich des Treffens letzten Freitag hat das ASTRA festgehalten, dass der Unterhalt des Tunnels laufend und gemäss den Vorschriften der Erhaltungsplanung erfolgt. Bereits 2015 hat das ASTRA die Lüftung ersetzt (neue Strahlventilatoren sowie neue Lüftungssteuerung und Sensorik beim Cholfirst- wie beim Fäsenstaubtunnel). Unabhängig von den jüngsten Ereignissen ist für das Jahr 2017 vorgesehen, die Beleuchtung sowie die Signalisation zu erneuern, dies unter Vorbehalt der Kreditsprechung durch das Eidgenössische Parlament.
Standardmässige Sicherheitsanalyse
Bei jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge leitet das ASTRA eine Untersuchung durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Task Force ein. Darin nehmen die Blaulichtorganisationen, der Kanton und das ASTRA Einsitz. Das Gremium hat seine Arbeit bereits nach dem Unfall vom 15. Oktober 2016 aufgenommen und die in solchen Fällen übliche Sicherheitsanalyse veranlasst. Konkrete Massnahmen können erst nach der Auswertung aller Ergebnisse – insbesondere der Unfallursache und der Unfallabläufe – geprüft werden. Das ASTRA ist dabei immer auch bereit, auf Verbesserungs-Vorschläge hinsichtlich der Infrastruktur einzutreten und diese auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu beurteilen.
Massnahmen
Zur Sprache kam auch die in den Medien zitierte „Studie“, bei welcher es sich um einen internen, vom ASTRA in Auftrag gegebenen Forschungsbericht zum „Autoscheibenbeschlag in Tunnel“ handelt. Grundlage waren drei Pilotversuche bei Tunnel in der Deutsch- und Westschweiz. Das Phänomen als solches ist identifiziert, es hängt u.a. von der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit und den Druckverhältnissen im Tunnel ab.
Die vom Forschungsbericht angeführten zwei Massnahmen sind von ihrer Wirkung her indes umstritten und werden von den Experten nur sehr bedingt gestützt. Änderungen bei der Tunnellüftung erzeugen erst ab einer Länge von 1,8 Kilometern einen Effekt (Länge Fäsenstaubtunnel 1,46 Kilometer), überdies sind Vorkehrungen wie das vorzeitige aktive Absaugen des gesamten Luftvolumens in ihrer Wirkung zwiespältig und können das Beschlagen der Scheiben auch begünstigen. Das Anbringen von Warnsignalen stösst demgegenüber auf Akzeptanzprobleme, hat aufgrund von Gewöhnungseffekten eine schlechte Wirksamkeit und wirft zudem juristische Fragen auf (Rechtskonformität, präjudizielle Wirkung).
Die eingesetzte Task Force ist auch beauftragt, die in der Öffentlichkeit diskutierte Anpassung des Geschwindigkeitsregimes zu prüfen. Allerdings müssen solche Eingriffe unter der Berücksichtigung der Gesamtsituation betrachtet werden und sind nicht isoliert anzuordnen.
Das ASTRA wie der Kanton unterstützen die Arbeit der Task Force und gehen davon aus, dass die Abklärungen der Polizei zur Unfallursache zu zusätzlichen Erkenntnissen führen werden.
Kontakt/Rückfragen:
Bundesamt für Strassen ASTRA, Infrastrukturfiliale Winterthur Tel. 058 480 47 77, winterthur@astra.admin.ch