Esecuzione dei controlli ambientali nei cantieri dell'USTRA

[la traduzione del testo seguente verrà pubblicata prossimamente]

Der Vollzug des Umweltrechts beinhaltet auch, dass die Umsetzung der Verfügungen sowie der darin angeordneten Auflagen und Massnahmen durch hoheitliche Kontrollen zu verifizieren ist. Die heutige Praxis ist noch unbefriedigend (vgl. zum Ganzen: Umweltrechtliche Kontrollen auf Bundesbaustellen, Schlussbericht vom 15. Januar 2016). Die aktuellen Mängel bei der Sicherstellung der Überwachung der Bundesbaustellen sollen durch die Vorgabe des vorliegenden Standardprozesses behoben werden.

Der Standardprozess zur Festlegung von Art und Umfang der umweltrechtlichen Kontrollen auf den Bundesbaustellen beginnt bereits mit der Bearbeitung des Projektes. Die Bauherrschaft (resp. ihr mandatiertes Umweltingenieurbüro) macht (in der Regel im UVB) einen Vorschlag zu den Kontrollen, welche durch die UBB durchzuführen sind, und zu den umweltrechtlichen Kontrollen auf der Bundesbaustelle. Sie erhält damit auch eine Idee über die Kosten, welche aus diesem Bereich auf sie zukommen werden und kann sie in den Kostenvoranschlag des Projektes einfliessen lassen.

Das Auflageprojekt beinhaltet also nebst den Projektunterlagen neu auch einen Vorschlag für das behördliche Kontrollprogramm inkl. Kostenschätzung. Der Umfang des Kontrollprogramms hängt stark von der Umweltrelevanz des Bauvorhabens ab.

In einem ersten Schritt ermittelt die Bauherrschaft anhand einfacher Indikatoren (UVP-Pflicht, Bausumme und Potenzial schwerwiegender Beeinträchtigung von Schutzzielen sensibler Räume) die Umweltrelevanz des geplanten Projekts. Nebst den Bagatellfällen gemäss den BAFU-Vereinbarungen mit den betroffenen Bundesämtern ist zwischen Projekten mit geringer Umweltrelevanz (Kat. 2), Projekten mit mittlerer Umwelt-relevanz (Kat. 3) und Projekten mit grosser Umweltrelevanz (Kat. 4) zu unterscheiden.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/it/home/fachleute/dokumente-nationalstrassen/fachdokumente/fachunterstuetzung/vollzug-umweltkontrollen.html