Im Februar 2017 haben Volk und Stände dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugestimmt und am 1. Januar 2018 ist er in Kraft getreten. Seitdem werden sämtliche Ausgaben im Nationalstrassenbereich mit finanziellen Mitteln aus dem NAF finanziert. Der NAF stellt zudem sicher, dass der Bund künftig ausreichend Geld in die Nationalstrassen investieren kann.
Wo, wann, wie und wie viel Geld verwendet wird, wird im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) bestimmt und in den jährlichen Bauprogrammen konkretisiert.
Parlament steuert Projekte
Im STEP sind alle Projekte enthalten, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen langfristig sicherzustellen. Es geht um die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes, also um die Kapazitätserweiterung an neuralgischen Stellen. Sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung entscheidet das Parlament. Es legt grundsätzlich alle vier Jahre fest, welche Projekte neu realisiert werden sollen.
Die Projekte werden aufgrund ihrer Dringlichkeit priorisiert und in 10-jährige Realisierungshorizonte unterteilt (z. B. Realisierungshorizont 2030, 2040, etc.). Sobald Projekte aus einem Realisierungshorizont einen bestimmten Planungsstand erreicht haben, werden sie in einen Ausbauschritt aufgenommen. Es handelt sich dabei um jene Projekte, die innerhalb der nächsten Berichtsperiode voraussichtlich Baureife erlangen werden. Die Projekte eines Ausbauschrittes werden in einem Bundesbeschluss als Paket zusammengefasst. Für die Realisierung dieser Projekte geben die Eidgenössischen Räte auf Auftrag des Bundesrates alle vier Jahre den Verpflichtungskredit zur Umsetzung der Bauvorhaben frei.
Auch für grössere Unterhalts-Vorhaben (z. B. die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels) werden in der Regel alle vier Jahre bei Bedarf Verpflichtungskredite vom Bundesrat beantragt.
Im Rahmen von STEP kann zudem die Bundesversammlung auch über Betrieb, Unterhalt, und Anpassungen des Nationalstrassennetzes befinden und den entsprechenden vierjährigen Zahlungsrahmen freigeben.
Mehr dazu unter: Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes