Sonderbewilligungen
Dieses Internetportal dient der Information über Sonderbewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonntags- und Nachtfahrten sowie Tunneltransport Gefahrgüter und erleichtert deren Bewilligungsprozesse.

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.

Sonntags- und Nachtfahrten
In der Schweiz gilt ein generelles Sonntags- und Nachtfahrverbot (22.00 - 05.00 Uhr) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen.

Tunneltransport Gefahrgüter
Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.
Onlineportal Sonderbewilligungen
Das Onlineportal Sonderbewilligungen ermöglicht Ihnen als Gesuchsteller eine umfassende Bewirtschaftung Ihrer Sonderbewilligungen. So können Sie Gesuche einreichen, Bewilligungen empfangen sowie den aktuellen Status der Bearbeitung einsehen.
Mitteilungen
Allgemeine Informationen
Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.
Informationen bezüglich Dauerbewilligungen für Ausnahmetransporte / -fahrzeuge
Sonntags- und Nachtfahrten
In der Schweiz gilt ein generelles Sonntags- und Nachtfahrverbot (22.00 - 05.00 Uhr) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen.
Tunneltransport Gefahrgüter
Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.