Tunneltransport Gefahrgüter
Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.
Onlineportal Sonderbewilligungen
Das Onlineportal Sonderbewilligungen ermöglicht Ihnen als Gesuchsteller eine umfassende Bewirtschaftung Ihrer Sonderbewilligungen. So können Sie Gesuche einreichen, Bewilligungen empfangen sowie den aktuellen Status der Bearbeitung einsehen.
