Nationalstrassennetz
Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich die Zuständigkeiten für die Strasseninfrastruktur. Die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt.

Der Bund baut, betreibt und unterhält die Nationalstrassen. Eine Ausnahme bildet die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die aus historischen Gründen weiterhin eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund ist. Die Kantone und Gemeinden übernehmen auf ihrem Gebiet mit ihren Kantons- bzw. Gemeindestrassen die weitergehende Grob- bzw. Feinverästelung der Strasseninfrastruktur. Sie sind für den Bau, Betrieb und Unterhalt ihres jeweiligen Strassennetzes verantwortlich.
Das Nationalstrassennetz misst 2248,7 Kilometer (Stand: 1. Januar 2026).
Zahlen und Fakten

Bericht zum betrieblichen Unterhalt
Der betriebliche Unterhalt sorgt dafür, dass die Nationalstrassen sicher befahren werden können. Die Arbeiten werden durch elf Gebietseinheiten im Auftrag des Bundes durchgeführt.

Bericht Störfallverordnung
Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie sich der Vollzug der Störfallverordnung entwickelte, seit der Bund die Nationalstrassen im Jahr 2008 übernommen hat, wie die Vollzugsaufgaben heute wahrgenommen werden und welche zukünftige Herausforderungen sich stellen.

Netzzustandsbericht
Das Nationalstrassennetz befindet sich in einem guten Zustand. Dies belegt, dass die gezielten Unterhaltsmassnahmen des ASTRA in der Vergangenheit wirksam waren. Um den Zustand der Infrastrukturen und des Netzes insgesamt zu erhalten und weiter zu verbessern, sind auch in Zukunft grosse Anstrengungen nötig.

Verkehrsflussbericht
Funktionierende, sichere und verträgliche Nationalstrassen sind für die Schweiz von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Vignettenpflichtige Strassen
Per 1. Januar 2020 hat der Bund einige kantonale Autobahnen und Autostrassen übernommen. Diese wurden ins Nationalstrassennetz integriert und unterliegen somit seit dem 1. Januar 2020 neu der Vignettenpflicht.

Rastplätze – Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen
Gemäss Art. 7 Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111) kann das Bundesamt für Strassen ASTRA auf Rastplätzen gegen Entgelt Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen wie Kioske, Verkaufswagen oder Verkaufsstände bewilligen.

Rastplatztest TCS
Die Rastplätze auf dem Schweizer Nationalstrassennetz befinden sich in einem guten bis sehr guten Zustand. Zu diesem Schluss kommt der Touring Club Schweiz (TCS), der im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) die Infrastruktur getestet hat.