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Feiertage mit Fahrverbot

Das Sonntagsfahrverbot gilt zusätzlich zu allen Sonntagen weiterhin für folgende Feiertage:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • 1. August
  • Weihnachten
  • 26. Dezember (insofern Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt)

Das Sonntagsfahrverbot entfällt in den Kantonen oder Kantonsteilen, wo einer dieser Tage nicht gefeiert wird.

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