Bundesrat stärkt Attraktivität von E-Lieferwagen
An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Für solche Fahrzeuge gelten künftig dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen. Insbesondere entfällt die Fahrtschreiberpflicht. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat die Dekarbonisierung des Lieferverkehrs vorantreiben.
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