A4 Axenstrasse: Temporäre Aufhebung des Velofahrverbots für das «Klausen Monument»
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gilt auf der A4 Axenstrasse zwischen Brunnen und Sisikon ein Velofahrverbot. Anlässlich des «Klausen Monuments» am Sonntag, dem 13. September 2026, wird der Klausenpass für den motorisierten Verkehr gesperrt. Gleichzeitig wird die Axenstrasse für den Anlass vorübergehend für Velofahrende geöffnet.
Mehrere tausend Velobegeisterte nehmen jeweils am jährlich stattfindenden «Klausen Monument» teil. Damit die Velofahrenden ungehindert über den Pass zwischen den Kantonen Uri und Glarus fahren können, ist die Klausenpassstrasse am Sonntag, dem 13. September 2026, für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Aufgrund des Velogrossanlasses ist auf der Axenstrasse mit deutlich mehr Langsamverkehr als an anderen Tagen zu rechnen. Um lange Wartezeiten wegen überfüllter Züge oder Veloverlad-Shuttles zu vermeiden, wird das Velofahrverbot auf der
Axenstrasse zwischen Brunnen und Sisikon am Sonntag, dem 13. September 2026, vorübergehend aufgehoben. Die bestehenden flankierenden Massnahmen werden erneut umgesetzt.
Die Aufhebung des Velofahrverbots erfolgt unter dem Vorbehalt, dass es auf der
Axenstrasse nicht zu Behinderungen durch Naturgefahren kommt. Bei entsprechenden Ereignissen kann die Regelung angepasst werden.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen