Nachdem das globale Erhaltungskonzept im April 2012 durch das Bundesamt für Strassen ASTRA genehmigt wurde, lag das Projekt im Februar 2016 öffentlich auf. Gegen das Projekt gingen rund 50 Einsprachen und über 90 Anträge ein, die durch das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS UVEK) geprüft wurden. Ende November 2020 hat das GS UVEK die Plangenehmigungsverfügung (PGV) erteilt, worauf beim Bundesverwaltungsgericht vier Beschwerden eingegangen sind.
Das ASTRA rechnet damit, dass die PGV voraussichtlich Ende 2022 rechtskräftig wird. In diesem Fall würde der Ausbau von zwei auf vier Fahrspuren frühestens im Frühjahr 2024 beginnen. Rund vier Jahre später soll die Realisierung abgeschlossen sein.