Das Projekt im Detail

Projektperimeter

Der Projektperimeter beginnt nach der Verzweigung Zürich-Nord, schliesst die Verzweigung Zürich-Ost und den Anschluss Wallisellen ein und endet nach der Verzweigung Brüttisellen. Der rund 6,3 Kilometer lange Abschnitt ist derzeit fast durchgehend 6- bis 8-spurig geführt und hoch belastet. Bereits heute bestehen in den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten Engpässe, die sich künftig verschärfen können. Das hohe Verkehrsaufkommen beeinträchtigt die Verkehrsqualität. Es kommt häufig zu Stockungen und Stau. Zusätzlich findet Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz statt. Auch existieren zwei Unfallschwerpunkte im Bereich der Verzweigungen Zürich-Nord und der Verzweigung Zürich-Ost.

Projektziele

Das Auflageprojekt bezweckt die Verbesserung des Verkehrsablaufs (Minimierung von Stockungen und Stau) sowie die weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der Umwelt- und Gewässerschutz werden ebenfalls weiter verbessert: Die geplanten Massnahmen tragen zur Verringerung der Umweltbelastungen (Lärm und Abgase) sowie der Gewässerbelastung (Schadstoffeintrag) bei. Zudem werden mit sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen die Eingriffe kompensiert, welche im Rahmen des Projekts zu einem Flächenverlust führen oder Rodungen erfordern.

Permanente Pannenstreifenumnutzung (PUN)

Zwischen der Verzweigung Brüttisellen und dem Anschluss Wallisellen ist beidseitig eine fast durchgehende permanente Pannenstreifenumnutzung (PUN) geplant, ebenso zwischen dem Anschluss Wallisellen und der Verzweigung Zürich-Nord in Fahrtrichtung Zürich/Bern. Für die Inbetriebnahme der PUN werden die Markierungen für einen zusätzlichen Fahrstreifen angebracht sowie die Markierungen in gewissen Bereichen angepasst. Zudem wird ein sogenanntes Fahrtleitsystem FLS installiert, mit dessen Hilfe einzelne Spuren im Betriebs- und Unterhaltsfall geperrt werden können.

Das Vorhaben korrespondiert mit der Absicht des Bundes, mittels Pannenstreifenumnutzungen die Verkehrsüberlastung auf den Nationalstrassen einzudämmen. Seit 1990 hat sich die Fahrleistung auf den Autobahnen verdoppelt. Rund 40 Prozent des gesamten Motorfahrzeugverkehrs werden heute über die Autobahnen abgewickelt, beim schweren Güterverkehr sind es gar 65 Prozent. Mit 156'000 Fahrzeugen pro Tag ist das Teilstück zwischen Zürich-Ost und Wallisellen besonders stark frequentiert und für die Pannenstreifenumnutzung prädestiniert.

Dreispurige Stammachse in beide Fahrtrichtungen

Eine der wichtigsten Massnahmen der PUN ist die Erweiterung der Stammachse auf fast durchgängig drei Fahrspuren. Damit kann vor allem der heutige Engpass auf der Verzweigung Brüttisellen beseitigt werden. In dieser kurzen Zweispurigkeit bei Wangen-Brüttisellen liegt heute die Ursache für den täglichen Stau in beide Fahrtrichtungen.

Verbreiterung Rampe A15, Fahrtrichtung Zürich

Im Zuge der Pannenstreifenumnutzung wird die Zufahrtsrampe von der A15 auf die A1 bei Brüttisellen beidseitig verbreitert sowie zweispurig ausgebildet. Damit können die Verkehrsführung und -verflechtung optimiert und der Kapazitätsengpass behoben werden. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit verbessert. Die Verbreiterung der Rampe ermöglicht zudem im späteren Unterhaltsbetrieb eine Belagsinstandsetzung ohne Einrichtung einer Breitenbeschränkung bzw. ohne die Umleitung von LKW und Bussen. Auch werden der Winterdienst und der kleine bauliche Unterhalt erheblich erleichtert.

Lärmschutz

Die folgende Grafik verdeutlich die lärmreduzierenden Massnahmen von Bund und Kanton Zürich über die Zeit. Der Lärmschutz ist eine von vielen wichtigen Daueraufgaben in den Bereichen Unterhalt/Betrieb sowie Aus-/Neubau von Nationalstrassen.

Der Kanton Zürich hat die betroffenen Abschnitte bereits lange vor 2008 (dem Jahr der Übergabe der Nationalstrassen an den Bund) mit 20 Lärmschutzwänden und 8 Lärmschutzdämmen ausgerüstet. 

Während des Unterhaltsprojekts «Instandsetzung und Verkehrsoptimierung» des ASTRA von 2017 bis 2021 wurde der Lärmschutz weiter und grossflächig verbessert. Mit dem Einbau eines lärmarmen Strassenbelags wurde der Lärm direkt an der Quelle reduziert.

Im Rahmen des aktuell geplanten und hier beschriebenen Projekts «Verkehrsoptimierung und Umweltschutz A1 Zürich-Nord – Brüttisellen» wird die Beeinträchtigung durch Lärm weiter minimiert. Dies geschieht einerseits durch Massnahmen direkt an der
Lärmquelle, indem die Geschwindigkeit in der Nacht reduziert wird. Andererseits wird mithilfe von fünf zusätzlichen Lärmschutzwänden auch die Verbreitung des Lärms über die Luft weiter eingeschränkt.

Verglichen mit dem (fiktiven) Zustand ganz ohne Lärmschutzmassnahmen resultiert somit in naher Zukunft eine Lärmreduktion von total 73% bei den Grenzwertüberschreitungen und 92% bei den Alarmwertüberschreitungen.

Machbarkeit einer Lärmschutzwand (Schema):

So sind im Projektperimeter fünf neue Lärmschutzwände vorgesehen. Zusätzlich wird eine bestehende Lärmschutzwand auf der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Zürich von Rapperswil/Uster her kommend verschoben und teilweise erhöht. Bereits im Rahmen der Instandsetzung und Verkehrsoptimierung, die dem Auflageprojekt von 2017 bis 2021 vorausgingen, wurde der bestehende Belag zwischen der Verzweigung Zürich-Ost und dem Anschluss Effretikon auf einer Länge von 10,4 Kilometern beidseitig und durchgehend durch einen lärmarmen Belag ersetzt.

Hierbei wurde auch der Deckbelag in Fahrtrichtung St. Gallen/Winterthur zwischen der Verzweigung Zürich-Nord und der Verzweigung Zürich-Ost vorgezogen akustisch saniert. Diese akustische Vorinvestition, welche infolge des baulichen Zustandes noch nicht angezeigt war, stellte das ASTRA der örtlichen Gemeinde im Rahmen der Planauflage des PUN-Projektes in Aussicht.

Die zusätzliche Lärmreduktion von nochmals rund einem Drittel trägt dazu bei, die Lebensqualität im akustischen Einflussbereich weiter zu erhöhen. Einen 100-prozentigen Lärmschutz hat der Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen, da bei der Massnahmenprüfung immer auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzuwenden sind. 

Gewässerschutz/SABA

Gemäss den aktuellen Gewässerschutzvorschriften müssen Strassenabwässer von stark befahrenen Strassen gereinigt werden. Da Kläranlagen nicht zur Filtration von Schwermetallen ausgerüstet sind, errichtet das ASTRA im Rahmen von Autobahnaus- und neubauprojekten spezielle Strassenabwasser-Behandlungsanlagen, sogenannte SABA. Im Projektperimeter sind zwei neue SABA in der Dreiecksfläche im Anschluss Wallisellen sowie zwischen den Zufahrtsrampen der Verzweigung Brüttisellen vorgesehen (vgl. Abb.). Zur Kompensation der Rodungen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind, werden Ersatzaufforstungen ausgeführt.

Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen

Das Projekt erfordert lokale Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Zudem finden kleinflächig temporäre und permanente Eingriffe in den Gewässerraum statt. Für die permanenten Beanspruchungen sind gleichwertige Ersatzmassnahmen vorgesehen, dies mit den Revitalisierungen des Dorfgrabens in Wangen-Brüttisellen sowie des Furtbachs in der Gemeinde Dübendorf. Als weitere Massnahmen werden die temporär beanspruchten Flächen nahe der Autobahn nach Abschluss der Arbeiten ökologisch aufgewertet. Mit der Realisation von Magerwiesen, Hecken/Feldgehölzen, Mosaiken und Ruderalflächen soll eine bessere ökologische Vernetzung der bestehenden Lebensräume entlang der Autobahn erreicht werden. Zugleich möchte sich das ASTRA unter Voraussetzung der Anrechenbarkeit an einem ökologischen Aufwertungsprojekt im Bereich der Glatt (Grindel/Richti) beteiligen.

Weiter sind einzelne objektspezifische Optimierungen vorgesehen. So sind zum Beispiel im Bereich der Überlandstrasse innerhalb der neuen Fundation von drei Lärmschutzwänden sogenannte Reptiliendurchlässe geplant. Diese haben die Form von Steinkörben und werden in Abständen von je 50 Metern angeordnet.

Auflageprojekt

Die Umgestaltung erfordert ein Auflageprojekt. Die öffentliche Planauflage inklusive Aussteckung erfolgte Ende 2018. Im Jahr 2019 wurden die zehn eingegangenen Einsprachen behandelt und die Plangenehmigungsverfügung («Baubewilligung» bei Infrastrukturprojekten des Bundes) durch das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (GS UVEK) per 15. September 2020 verfügt. Gegen die Verfügung sind beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden eingegangen, die nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts
vom November 2021 von den Beschwerdeführenden an das Bundesgericht weitergezogen wurden. Das abschliessende Urteil des Bundesgerichts von den beiden vereinten Beschwerden wurde im Mai 2023 veröffentlicht.

Demnach kann das Projekt wie vorgesehen bautechnisch unverändert realisiert werden. Diesbezüglich gilt das Projekt formal als
rechtskräftig festgesetzt. In Bezug auf den Anlagenbetrieb haben jedoch Anpassungen an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht zu erfolgen. Dieser bis zuletzt bestrittene Projektteil wird in Bezug auf den Lärmschutz akustisch überarbeitet und finalisiert.

Kontakt

ASTRA – Infrastrukturfiliale Winterthur Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
E-Mail: winterthur@astra.admin.ch
Tel.: 058 480 47 11

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