Erdwälle entlang der A4 sollen verschoben werden

Die ostseitigen Erdwälle, die vor rund 20 Jahren beim Bau der Nationalstrasse A4 zwischen Winterthur Nord und Kleinandelfingen erstellt worden sind, müssen dem geplanten Ausbau des Abschnitts auf 2 x 2 Fahrspuren weichen. Die sieben Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart, Hettlingen, Humlikon, Kleinandelfingen und Neftenbach haben sich nun mit dem Kanton Zürich und dem Bundesamt für Strassen ASTRA geeinigt: Die ostseitigen Wälle werden neu erstellt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 1. Juli 2019 unterzeichnet.

In den nächsten Jahren wird der Nationalstrassenabschnitt zwischen Winterthur Nord und Kleinandelfingen auf vier Fahrstreifen ausgebaut, da die zweispurige Verkehrsführung bezüglich Verkehrsfluss und -sicherheit nicht mehr genügt.

Gemäss dem 2016 öffentlich aufgelegten Ausführungsprojekt entfallen die bestehenden ostseitigen Erdwälle ersatzlos. Die Anrainergemeinden hingegen setzen sich für die Wiederherstellung der Wälle ein, damit die Nationalstrasse wie bis anhin optimal in die Landschaft eingebettet ist und die Lärmimmissionen reduziert werden. Die Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart und Humlikon haben daher im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Einsprache unter anderem gegen die ersatzlose Entfernung der Wälle erhoben.

Gemeinden, Kanton und ASTRA unterzeichnen Vereinbarung

Nach verschiedenen Gesprächen haben die Gemeinden, der Kanton Zürich und das ASTRA eine Einigung für die Wiederherstellung der Wälle ausserhalb des laufenden Plangenehmigungsverfahrens gefunden. Die Verhandlungspartner verpflichten sich, die Projektierung, Bewilligung, Finanzierung und Erstellung der Wälle durchzuführen. Die Gemeinden, der Kanton und das ASTRA haben am 1. Juli 2019 eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben.

  • Gemäss dieser Vereinbarung werden die vier Gemeinden Adlikon, Henggart, Hettlingen und Humlikon – jeweils für ihr Gemeindegebiet – die entsprechenden Projekte für die Wiederherstellung der ostseitigen Erdwälle erstellen. Sie sind für die Erteilung der kommunalen Baubewilligungen zuständig, der Kanton für die Erteilung der entsprechenden kantonalen Bewilligungen. Die Projekte werden öffentlich aufgelegt.
  • Das ASTRA übernimmt anschliessend die rechtskräftig bewilligten kommunalen Bauprojekte und setzt diese um. Ziel ist die gleichzeitige Realisierung mit dem geplanten Engpassbeseitigungsprojekt. Dabei beteiligt sich das ASTRA an den Erstellungskosten der neuen Wälle in der Höhe der Auslagen, die bei einem Rückbau der bestehenden Wälle sowieso entstehen würden (so genannte Ohnehinkosten). Das Bundesamt erklärt sich zudem bereit, die Kosten für den Unterhalt der Wälle zu übernehmen.
  • Der Kanton Zürich als Standortkanton unterstützt das Vorhaben der Gemeinden und des ASTRA und ist bereit, sich finanziell zu beteiligen.

Auflageprojekt beim UVEK in Prüfung

Die geplante Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassenabschnitt durch das Zürcher Weinland lag im Jahre 2016 öffentlich auf. Für das Verfahren zuständig ist das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS UVEK).

Die A4 war von Anfang an durchgehend mit vier Fahrstreifen geplant: Der Bundesrat genehmigte 1973 den Bau als vierspurige Nationalstrasse und beauftragte den Kanton Zürich mit der Projektierung. Die betroffene Bevölkerung lehnte das Projekt aber ab. In der Folge wurde es redimensioniert und zwischen Winterthur Nord und Kleinandelfingen mit zwei Spuren realisiert.

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