A1: Nachtsperrungen auf der Stadtautobahn St.Gallen

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Instandsetzung der Stadtautobahn kommt es zwischen dem 15. November und 2. Dezember 2020 zu fünf Nachtsperrungen des Abschnitts St.Gallen-Kreuzbleiche bis St.Gallen-Neudorf. Grund dafür sind Arbeiten an der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung sowie Tests von Verkehrsleitsystemen.

Die Sperrungen erfolgen aufgrund diverser Arbeiten im Rahmen der Erneuerung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung. Vorgesehen sind auch Tests der Mittelstreifenüberleitungssysteme (MÜLS). Über diese können Fahrspuren umgeleitet respektive Rückhaltesystem (Mittelleitplanken) geöffnet werden, damit Unterhalts- und Notfalldienste ungehindert zum Sanierungs- bzw. Unfallort fahren können. Die MÜLS sind im Hinblick auf die bevorstehende Instandsetzung der Stadtautobahn von grosser Bedeutung und müssen vor Inbetriebnahme umfangreichen Tests unterzogen werden. Die Sperrungen werden zusätzlich für Abbrucharbeiten beim Ostportal des Tunnels Rosenberg im Rahmen des Drittprojekts Überdeckung Rosenberg genutzt.

Damit die Arbeiten sicher und effizient durchgeführt werden können, muss der Abschnitt SG-Kreuzbleiche bis SG-Neudorf in den Nächten vom 15. auf 16. November, 17. auf 19. November sowie 30. November auf 2. Dezember 2020 in beide Richtungen gesperrt werden. Die Sperrungen erfolgen jeweils von 22.00 bis 05.00 Uhr. In der Nacht wird der Verkehr über das lokale Strassennetz umgeleitet. Entsprechende Umleitungen sind signalisiert. Tagsüber ist die Stadtautobahn normal befahrbar.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA, die Bauleitung sowie die beteiligten Unternehmen versuchen, die Auswirkungen auf den Verkehr sowie Anwohnende so gering wie möglich zu halten und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.

Aktueller Projektstand

Wie bereits im September kommuniziert, wurde gegen das Projekt der Instandsetzung der Stadtautobahn Beschwerde eingereicht. Das ASTRA hat mittlerweile gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht Stellung beziehen können. Aktuell holt das Bundesverwaltungsgericht die Stellungnahme bei der Beschwerdeführerin ein und wird anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Das ASTRA rechnet mit einem Entscheid bis Ende Jahr. Ob dieser zu Verzögerungen im Zeitplan führen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

 

Kontakt/Rückfragen:

Bundesamt für Strassen ASTRA, Infrastrukturfiliale Winterthur, Tel. 058 480 47 11, kommunikation.winterthur@astra.admin.ch

Letzte Änderung 11.11.2020

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