A9 Simplon: Einschränkungen auf der Furabrücke

23.06.2021 - Bei der Furabrücke auf der A9 Simplon südlich von Simplon-Dorf sind verschiedene Schäden entdeckt worden, die genauere Untersuchungen erfordern. Dazu wird eine einspurige Verkehrsführung eingerichtet. Es darf sich zudem stets nur ein Lastwagen gleichzeitig auf dem Bauwerk befinden.

Die Furabrücke befindet sich auf der Südseite der A9 Simplon zwischen Simplon-Dorf und Gabi. Das Bauwerk ist ca. 110 Meter lang und überspannt den Furigraben.

Bei einer Zustandserfassung wurde festgestellt, dass die Brücke diverse Schäden aufweist. Sie sind unter anderem auf eingedrungenes Streusalz zurückzuführen. Um das genaue Ausmass der Schäden festzustellen, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Auf der Brücke wird dazu ein einspuriger Verkehrsbetrieb eingerichtet, wobei nur ein Lastwagen gleichzeitig das Bauwerk befahren darf, Transporte über 40 Tonnen sind nicht erlaubt. Die Verkehrsregelung wird durch Verkehrsdienstmitarbeiter sichergestellt. In der Nacht und am Wochenende kommt eine Lichtsignalanlage zum Einsatz.

Dieses Regime gilt einstweilen für ca. zwei Wochen. Dann wird unter Berücksichtigung der Resultate der genaueren Untersuchungen das weitere Vorgehen festgelegt.

Weitere Informationen: www.a9-simplon.ch

Kontakt / Rückfragen: Bundesamt für Strassen (ASTRA), Infrastrukturfiliale Thun, 058 468 24 00

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/baustellen/medienmitteilungen/thun/a9-simplon--einschrankungen-auf-der-furabrucke.html