Vollzugshilfen

In der Schweiz sind vorwiegend die Kantone und Gemeinden für die Infrastrukturen des Langsamverkehrs zuständig. Das ASTRA unterstützt sie bei dieser Aufgabe mit Vollzugshilfen. Dazu gehören Empfehlungen, Standards und Normen für Planung, Bau, Signalisation und Unterhalt.

Wanderwegweiser

Handbuch Veloverkehr in Kreuzungen

Veloverkehr in Kreuzungen 210408

Ketten sind nur so stark wie ihr schwächstes Glied – dasselbe gilt auch für die Sicherheit und Attraktivität von Velorouten. Die schwächsten Glieder bei Velorouten sind fast immer die Kreuzungen; dort sind viele Velofahrende überfordert und dort ereignen sich die schwersten Unfälle. Damit Kreuzungen sicher befahren werden können, müssen diese für alle Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig erkennbar sowie einfach und verständlich gestaltet sein. Dies kann umso besser gewährleistet werden, desto einheitlicher die Ausgestaltung der Kreuzungen ist.

Das vorliegende Handbuch stellt standardisierte Knotenlösungen vor und leistet damit einen Beitrag zu einer sicheren und attraktiven Veloinfrastruktur.

Handbuch Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung Fussverkehr

Schwachstellenanaylse_Massnahmenplanung_Fussverkehr_2019

Damit ein Fusswegnetz die Anforderungen an Sicherheit, Attraktivität, Netzdichte und Behindertengerechtigkeit erfüllen kann, muss es periodisch überprüft werden. Das vorliegende Handbuch Massnahmenplanung enthält praxisnahe Empfehlungen, wie Schwachstellen im Fusswegnetz analysiert, kategorisiert, priorisiert und hinsichtlich Behebung aufbereitet werden sollen. Exemplarisch werden Massnahmen im Längsverkehr, bei Querungsstellen, Flächen und Aufenthaltsbereichen sowie bei der Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr oder anderen Verkehrsmitteln aufgezeigt. Dabei geht es insbesondere um Dimensionierung, Standards und Qualität, um die Gestaltung des gesamten Strassenraums sowie um die Materialisierung von Oberflächen.

Das vorliegende Handbuch ergänzt das Handbuch Fusswegnetzplanung (ASTRA, Fussverkehr Schweiz, 2015), welches die Grundlagen für die Netzplanung und die rechtliche Sicherung beschreibt.

Leitfaden Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen

Titelseite Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen

In der Schweiz werden die Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze vom Bund festgelegt. Dazu gehört, dass Wanderwege möglichst gefahrlos begehbar sein sollen. In Anbetracht der Länge des Wanderwegnetzes von 65 000 Kilometern, einer von Gebirgs- und Hügelketten geprägten Topografie mit steilen Hängen und unwegsamen Geländepartien sowie der Popularität des Wanderns handelt es sich um eine anspruchsvolle Aufgabe. Diese ist in der Praxis immer wieder mit Unsicherheiten verbunden und wirft Fragen im Hinblick auf Haftungsrisiken auf.

Vor diesem Hintergrund bietet der vorliegende Leitfaden umfassend und praxisbezogen Hilfestellung bei der Gefahrenprävention auf Wanderwegen. Zugleich beantwortet er die Frage der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der verschiedenen Akteure, wie den Kantonen, Gemeinden, privaten Wanderweg-Fachorganisationen und ihren Mitarbeitenden.

Der Leitfaden ersetzt die bestehende Dokumentation «Haftung für Unfälle auf Wanderwegen», BUWAL, Nr. 266, 1996

Handbuch Fusswegnetzplanung

Was nicht in Plänen festgehalten wird, wird nicht mitgeplant! Ein rechtlich gesicherter Fusswegnetzplan ist für Behörden, Planer und Grundeigentümer ein wichtiges Koordinationsinstrument. Damit Fusswege im Rahmen der Verkehrs- und Siedlungsplanung nicht vergessen werden und für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktive und sichere Verbindungen sowie Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass die Gemeinden ihre Fusswegnetze in offiziellen Plänen gemäss Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) festhalten.

Das vorliegende Handbuch fasst das Know-how über Fusswegnetzplanung zusammen, ergänzt mit Beispielen und praxisgerechten Erläuterungen der rechtlichen Vorgaben, vorab zum FWG und der VSS Norm SN 640 070 Grundnorm Fussverkehr.

Ergänzend zum Handbuch stellt das ASTRA den Kantonen, Gemeinden und Datentreuhändern im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Datenerfassung ein Datenmodell Fusswegnetzplanung (DM14WalkwayplanningCH.ili) zur Verfügung. Das Modell ist darauf vorbereitet, dass die darin gespeicherten Daten kompatibel mit dem Minimalen Geodatenmodell Langsamverkehr MGDM LV sind.

Die Empfehlungen zur Datenerhebung sind als pdf downloadbar.

Handbuch Wanderwegnetzplanung

Das Schweizer Wanderwegnetz umfasst heute eine Gesamtlänge von über 60 000 km. Das Fuss- und Wanderweggesetz vom 4. Oktober 1985 verlangt von den Kantonen, die bestehenden und vorgesehenen Fuss- und Wanderwege in Plänen festzuhalten, diese periodisch zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Die Hauptaufgabe der heutigen Wanderwegnetzplanung ist die Qualitätsförderung des bestehenden Netzes. Neuere kantonale Planungen zeigen eindrücklich, dass durch die Neuplanung von Routen der Abwechslungsreichtum der Linienführung gesteigert, der Hartbelagsanteil gesenkt, das Routenangebot überschaubarer gestaltet und die Signalisation optimiert werden konnten.

Das vorliegende Handbuch fasst das aktuelle Know-how zusammen und ergänzt es mit Beispielen und praxisgerechten Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben. Es soll alle an der Wanderwegnetzplanung Beteiligten bei ihren Aufgaben unterstützen.

Bundesgerichtsentscheid Rüti

Empfehlungen zur Berücksichtigung
der Bundesinventare nach Artikel 5 NHG
in der Richt- und Nutzungsplanung

Mit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti, ZH vom 1. April 2009 (BGE 135 II 209) wurde die grosse Bedeutung der Bundesinventare nach Artikel 5 Absatz 1 NHG bestätigt und klargemacht, dass für die Kantone und Gemeinden auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben eine Pflicht zur Berücksichtigung dieser Bundesinventare besteht.

Die für die Bundesinventare zuständigen Bundesämter ARE, ASTRA, BAFU und BAK haben den BGE Rüti zum Anlass genommen, um aufzuzeigen, wie die Bundesinventare in der Richt- und Nutzungsplanung umgesetzt werden sollen.

Ersatzpflicht für Wanderwege

Vollzugshilfe zu Artikel 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege FWG

Das 1987 in Kraft gesetzte Fuss- und Wanderweggesetz bezweckt die Anlage und Erhaltung eines attraktiven, sicheren und zusammenhängenden Wanderwegnetzes mit naturnahen Wegoberflächen. Wird ein Wanderweg beeinträchtigt, beispielsweise durch Einbringen eines Hartbelags, muss das entsprechende Wegstück in den meisten Fällen gemäss Artikel 7 FWG durch einen Wanderweg ohne befestigte Wegoberfläche ersetzt werden. Gute Ersatzlösungen zu finden ist jedoch anspruchsvoll - alle tangierten Interessen müssen koordiniert werden. Die Vollzugshilfe veranschaulicht die anwendbaren Rechtsgrundlagen und stellt praxiserprobte Lösungen vor. Dies mit dem Ziel, den Vollzug eines zentralen Themas der Fuss- und Wanderweggesetzgebung zu stärken und zu vereinheitlichen. Sie richtet sich an Bauherren, Behörden, Interessensvertreter und Wanderwegverantwortliche.

Wanderwege betroffen?

Merkblatt zur Erhaltung von Wanderwegen

Wegweisung für Velos, Mountainbikes und fahrzeugähnliche Geräte

Die Fortbewegung per Velo, Mountainbike und mit fahrzeugähnlichen Geräten FäG benötigt attraktive, sichere und zusammenhängende Wegnetze. Dazu trägt auch eine gute Wegweisung bei.
Die Grundsätze der Gestaltung und Dimensionierung der Wegweiser sind in der Norm SN 640829 festgelegt, welche beim VSS bestellt werden kann.
Ergänzend zur Norm zeigt das vorliegende Handbuch anhand von Standardsituationen auf, wie die Velo-, Mountainbike- und FäG-Signale in der Praxis einzusetzen sind. Es richtet sich an Behörden und Fachpersonen, die mit Signalisationsaufgaben betraut sind.
Eine gedruckte Version kann bei der Stiftung SchweizMobil bezogen werden (vgl. Link unten).

Bau und Unterhalt von Wanderwegen

Eine wichtige Voraussetzung für ein attraktives und sicheres Wanderwegnetz ist die hohe Qualität der Weganlagen selbst. Sie müssen fach- und situationsgerecht gebaut und unterhalten werden. Das vorliegende Handbuch «Bau und Unterhalt von Wanderwegen» bietet praxisnahe Anleitungen für die Bauplanung und -ausführung sowie für den Betrieb von Weganlagen. Dabei wird auf unterschiedliche Ausgangslagen wie Topografie oder Beschaffenheit des Untergrundes eingegangen. Die empfohlenen Bauten sind mit einfachen Mitteln und vorwiegend mit natürlichen Materialien realisierbar. Checklisten im Anhang erleichtern die Projektierung und Kontrolle. Steckbriefe typischer Schäden schärfen den Blick für Schadensursachen und zeigen Reparaturmassnahmen auf. Verweise auf Fachbücher, Normen und Richtlinien erleichtern schliesslich das Auffinden weiterführender Informationen.

Das reich illustrierte Handbuch richtet sich an die für den Bau und Unterhalt von Wanderwegen zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden, Fachorganisationen und Trägerschaften.

Holzkonstruktionen im Wanderwegbau

Dieses Handbuch enthält Empfehlungen, wie mit Holz attraktive, sichere und dauerhafte Wanderwegbauten erstel­lt werden können.
Brücken, Stege, Treppen oder Hangsicherungen für einen Wanderweg müssen nicht nur sicher und wirtschaftlich sein. Sie sollen sich überdies mög­lichst gut in die Landschaft einpassen und eine positive Wirkung auf den Erlebniswert eines Weges haben. Diese Anforderungen werden mit Holz als Baumaterial in ho­hem Masse erfüllt - wenn es richtig gemacht wird.
Die vom damaligen BUWAL (heute BAFU) 1992 herausgegebene Vollzugshilfe ist auch heute noch aktuell. Das ASTRA und die SAW haben sich deshalb entschlossen, das vergriffene Handbuch unverändert neu herauszugeben. Es richtet sich in erster Linie an jene Stel­len in kantonalen Verwaltungen, Gemeinden, Wanderwegfachorganisationen und im Baugewerbe, die sich mit Pla­nung, Bau, Unterhalt und Sanierung von einfa­chen Bau­werken auseinandersetzen. Es enthält aber auch zahlreiche Hinweise und Empfehlungen, die bei an­spruchsvolleren Kon­struktionen anzuwenden sind.

Erhaltung historischer Verkehrswege

Die im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS erfassten Verkehrsanlagen sind Zeugnisse der Leistungen früherer Generationen. Sie stellen ein wesentliches Kulturgut unseres Landes dar und geniessen den Schutz durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Wenn sie ihren Wert behalten sollen, sind sie sorgfältig zu pflegen und vor unsachgemässen Eingriffen zu schützen.
Diese technische Vollzugshilfe erläutert den fachgerechten praktischen Umgang mit historischen Verkehrswegen. Sie vermittelt grundlegendes Wissen und bildet eine Verständigungsgrundlage für die Zusammenarbeit aller an der Erhaltung historischer Verkehrswege Beteiligter.

Veloparkierung

Titelseite Handbuch Veloparkierung

Attraktive, sichere und zusammenhängende Wegnetze sind eine wichtige Voraussetzung für die vermehrte Nutzung des Velos. Von gleichrangiger Bedeutung für die Wahl des Velos als Verkehrsmittel ist aber auch eine qualitativ hochwertige Veloparkierung:
Was nützt der gute Veloweg, wenn es am Zielort nicht genügend bequem erreichbare Abstellmöglichkeiten hat, wo das Velo, geschützt vor Diebstahl und Witterung parkiert werden kann?
Und wer entscheidet sich für das Velo, wenn es zuerst über eine steile Treppe aus dem Keller getragen werden muss oder wenn es wiederholt am Bahnhof gestohlen oder beschädigt wurde?
Erst wenn auch die Parkierung den Anforderungen der Velofahrenden genügt, sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erhöhung des Velo-Anteils am Gesamtverkehr erfüllt.

Eine hochwertige und attraktive Veloparkierung verlangt viele Mitwirkende: Behörden, Grundeigentümerinnen, Mieter, Architekten, Ingenieurinnen, Fachorganisationen und weitere. Ihnen soll das vorliegende Handbuch aufzeigen, welche Fragen und Aspekte bei Planung, Bau und Betrieb von Veloparkplätzen im öffentlichen und privaten Bereich besonders zu beachten sind.

Signalisation Wanderwege

Umschlagbild Handbuch Signalisation Wanderwege

Eine einheitliche, verständliche und aussagekräftige Signalisation ist ein wesentlicher Qualitätsfaktor für ein attraktives, sicheres und zusammenhängendes Wanderwegnetz.
Das anschaulich illustrierte Handbuch richtet sich an die für die Umsetzung verantwortlichen kantonalen und kommunalen Behörden, Fachorganisationen und Trägerschaften. Es bietet praktische Hilfen zu Planung, Montage, Kontrolle und Unterhalt der Wanderweg-Signalisation. Überdies behandelt es die zweckmässige Koordination mit der Signalisation anderer Langsamverkehrsformen (z.B. Velo, Mountainbike oder Skating).
Das Handbuch konkretisiert die neue Schweizer Norm für die Signalisation des Langsamverkehrs (SN 640 829a) und löst die «Richtlinien für die Markierung der Wanderwege» aus dem Jahr 1992 ab.

Planung von Velorouten

Die Planung von attraktiven, sicheren und zusammenhängenden Veloverkehrsnetzen muss vielfältigen und komplexen Anforderungen genügen.
Deshalb definiert das ASTRA in diesem neuartigen Handbuch neun zentrale Qualitätsanforderungen an Velorouten. Das Handbuch beschreibt insbesondere die Bewertung und Umsetzung dieser Anforderungen im Planungsprozess, d. h. von der Netzplanung bis zur Projektierung. Zur Illustration dienen dabei konkrete Beispiele aus dem Alltags- und dem Freizeitverkehr.

Erhebung des Fuss- und Veloverkehrs

Titelseite der Publikation

Die Erhebung des Fuss- und Veloverkehrs gilt als weit schwieriger als die Zählung des motorisierten Verkehrs. Der praxisorientierte Forschungsbericht gibt detaillierte Anweisungen zur Planung und Durchführung solcher Erhebungen.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/langsamverkehr/vollzugshilfen.html