Bedingungen für den Erhalt einer Reservation

Anforderungen an die Antragsunterlagen

Jedes interessierte Unternehmen kann einen Reservationsantrag für bis zu 40 Standorte gleichzeitig an die folgende E-Mail-Adresse senden: fastcharginghubs@astra.admin.ch. Nur vollständige Antragsunterlagen, die die folgenden Informationen enthalten, werden bearbeitet:

  • Name und Sitz des Unternehmens
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Benennung der zeichnungsberechtigten Person(en)
  • Anwaltsvollmacht falls anwaltlich vertreten
  • Titel und Absicht / Beschreibung des Projekts
  • Name des gewünschten Standorts, betroffene Nationalstrasse / Ausfahrt, Nummer der im Grundbuch eingetragenen Parzelle, beteiligte Gemeinde(n), gewünschte Fläche (in m2).
  • Parzellenplan / Planausschnitt(e)
  • Grundbuchauszug

Voraussetzungen für Standorte

Grundsätzlich können Standorte reserviert werden, sofern die Planung, der Ausbau und der Unterhalt der Nationalstrassen langfristig sichergestellt sind. Genauer gesagt müssen sie die folgenden Bedingungen erfüllen, um als geeignet zu gelten:

  • Nationalstrassenparzelle im Eigentum des ASTRA
  • Bisher keine erteilten Bewilligungen, eingetragenen Reservationen oder geplanten Bauprojekte für den betroffenen Perimeter
  • Kein geplantes Bauvorhaben des ASTRA / des Kantons
  • Parzelle befindet sich nicht in einer Schutzzone (z. B. Grundwasser, Wald)
  • Zugang nur vom untergeordneten Strassennetz (keine direkte Erschliessung von der Autobahn, inkl. der Ausfahrtsrampen)
https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/elektromobilitaet/schnellladehubs/bedingungen.html