Anpassungen zu Fahrverboten und Rundstreckenrennen

Ab dem 1. Juli 2026 werden Bewilligungen für Ausnahmetransporte in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Zudem dürfen Tiere zugunsten des Tierwohls künftig auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Rundstreckenrennen schliesslich werden unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 beschlossen.


https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/sonderbewilligungen/fahrverbote-rundstreckenrennen.html