Ab dem 1. Juli 2026 werden Bewilligungen für Ausnahmetransporte in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Zudem dürfen Tiere zugunsten des Tierwohls künftig auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. Rundstreckenrennen schliesslich werden unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 beschlossen.