Zulassungsstopp für diverse Porsche- und Mercedes-Modelle mit manipulierten Dieselmotoren

Bern, 15.08.2018 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 15. August 2018 Weisungen erlassen, die verhindern, dass von erwiesenen Abgasmanipulationen betroffene Mercedes Vito sowie Porsche Macan und Cayenne neu in der Schweiz zugelassen werden dürfen. Diese Weisungen richten sich an die Strassenverkehrsämter. Der vorläufige Zulassungsstopp betrifft Fahrzeuge, die ab dem 17. August 2018 importiert werden. Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren, müssen aber nachgerüstet werden.

Betroffen sind bei Mercedes Modelle des Typs Vito mit 1,6-Liter-Dieselmotor der Abgasstufe Euro 6. Bei Porsche sind es die Typen Macan mit 3-Liter-Dieselmotor und Cayenne mit 4,2-Liter-Dieselmotor, ebenfalls jeweils mit der Abgasstufe Euro 6. Diese Typen sind erwiesenermassen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung ausgestattet. Die von den Manipulationen betroffenen Fahrzeuge können in der Schweiz erst dann wieder als Neufahrzeuge zugelassen werden, wenn sie nachweislich wieder den Vorschriften entsprechen.

Da die manipulierten Fahrzeuge nicht den Vorschriften entsprechen, hat das ASTRA am 15. August 2018 Weisungen erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge des fraglichen Typs aus dem Ausland erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den Importeuren zugestellt.

Nicht betroffen vom Zulassungsstopp sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können deren Halter für Rückrufaktionen zur notwendigen Nachrüstung eruiert werden.

Rechtliche Grundlagen des vorläufigen Zulassungsverbots

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) hält fest, dass der Fahrzeugausweis nur erteilt werden darf, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Artikel 11 Absatz 1, SVG). 
SVG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a11


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