Zweiter Bericht zum Beschaffungswesen

Bern, 29.05.2017 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vergab 2016 über 3000 Aufträge im Gesamtwert von über 1,5 Milliarden Franken. Wie bereits im Vorjahr hat es dabei betragsmässig den grössten Teil der Beschaffungen im offenen Verfahren getätigt, anzahlmässig jedoch den grössten Teil der Beschaffungen im freihändigen Verfahren. Dies zeigt der zweite Bericht zum Beschaffungswesen auf.

Im letzten Jahr hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstmals einen Bericht zum Beschaffungswesen veröffentlicht. Darin zeigte es auf, in welchem Umfang 2015 Beschaffungen nach welchem Verfahren erfolgt sind. Nun hat das ASTRA den zweiten Bericht zum Beschaffungswesen für das Jahr 2016 veröffentlicht. Mit den jährlichen Berichten zum Beschaffungswesen will das ASTRA Transparenz bei den Beschaffungen schaffen.

Im Jahr 2016 hat das ASTRA insgesamt 3063 Beschaffungen (2015: 3239 Beschaffungen) mit einem Gesamtwert von über 1,52 Milliarden Franken (2015: 1,43 Milliarden Franken) getätigt. Dabei wurden mit rund 1600 verschiedenen Firmen Verträge abgeschlossen. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind Beschaffungen von Dritten, namentlich für den Betrieb der Nationalstrassen durch die Gebietseinheiten sowie für die Netzfertigstellung, bei welcher in der Regel kantonales Beschaffungsrecht zur Anwendung kommt.

Die Vergaben richteten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese unterscheiden vier Beschaffungsverfahren. Wann welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist gesetzlich mittels sogenannter Schwellenwerte geregelt:

  • Beim offenen Verfahren („WTO-Verfahren“, ab 230 000 Franken) wird der Auftrag öffentlich auf www.simap.ch ausgeschrieben und alle Anbieter können sich bewerben. 2016 hat das ASTRA Aufträge im Wert von über 1,2 Milliarden Franken im offenen Verfahren vergeben, was 79 Prozent des Gesamtbetrags und 11 Prozent der Anzahl Aufträge entspricht. Damit nahm das Beschaffungsvolumen im offenen Verfahren gegenüber 2015 um rund 110 Millionen Franken zu.
  • Das selektive Verfahren (ab 230 000 Franken) sieht vor, dass alle interessierten Anbieter einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Anschliessend werden diejenigen Anbieter ausgewählt, welche in einer zweiten Phase ein Angebot einreichen dürfen. Im Jahr 2016 hat das ASTRA einen Auftrag im selektiven Verfahren vergeben.
  • Beim Einladungsverfahren (ab 50 000 Franken bei Lieferungen sowie ab 150 000 Franken bei Dienstleistungen und Bauleistungen) bei werden mindestens drei Anbieter zur Einreichung eines Angebots eingeladen. Das ASTRA hat im Jahr 2016 insgesamt 37,4 Millionen Franken (2 Prozent des Gesamtbetrags und 3 Prozent der Aufträge) im Einladungsverfahren vergeben.
  • Im freihändigen Verfahren werden die Anbieter ohne Ausschreibung ausgewählt und die Aufträge direkt vergeben. Im Jahr 2016 hat das ASTRA insgesamt 259,2 Millionen Franken freihändig vergeben (17 Prozent des Gesamtbetrags, 85 Prozent der Anzahl Aufträge). Es handelt sich hierbei um Beschaffungen unter 150 000 Franken (Dienstleistungen und Bauleistungen) beziehungsweise unter 50 000 Franken (Lieferungen). Das Volumen der freihändigen Vergaben blieb gegenüber 2015 praktisch unverändert.

Das ASTRA beschafft Bau- und Dienstleistungen sowie Güter für die Erfüllung seiner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Planungs- und Projektierungsleistungen im Bauwesen, Bauherrenunterstützungsleistungen, Bauarbeiten, Signalisationen oder Informatikleistungen. Die rechtlichen Vorgaben verlangen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss und nicht zwingend das Billigste.


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