Sanierung des Gotthard-Strassentunnels: Bundesrat präsentiert Grundlagenbericht

Bern, 17.12.2010 - Der Gotthard-Strassentunnel muss zwischen 2020 und 2025 umfassend saniert werden. Dazu ist eine Vollsperrung des Tunnels während rund 900 Tagen nötig. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Bericht der Verkehrskommission des Ständerats übergeben und damit den politischen Entscheidungsprozess lanciert.

Der Gotthard-Strassentunnel ist seit rund 30 Jahren in Betrieb. Bis Ende 2009 haben über 159 Millionen Fahrzeuge den Tunnel befahren. Zwischen 2020 und 2025 muss der Tunnel umfassend saniert werden. Die Sanierung enthält einerseits Massnahmen zur baulichen Erneuerung und anderseits Massnahmen zur Herstellung der Normen- und Richtlinienkonformität für eine bessere Sicherheit.

Am 12. Januar 2009 hat die Verkehrskommission des Ständerats (KVF-S) das Postulat 09.3000 "Sanierung des Gotthard-Strassentunnels" eingereicht. Darin enthalten sind verschiedene Fragen zur Sanierung der bestehenden Tunnelröhre und zu einer zweiten Strassentunnelröhre durch den Gotthard sowie mögliche Szenarien zur Bewältigung des Verkehrs. Im vorliegenden Bericht präsentiert der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung für die politische Diskussion zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels.

Vollsperrung während rund 900 Tagen – mehrere Varianten denkbar

Zentrales Element der Sanierung ist die Zwischendecke. Aber auch die Tunnellüftung und die Entwässerungsanlagen müssen erneuert werden. Zudem muss der verkehrstechnische Nutzraum erweitert werden. Damit die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können, muss der Gotthard-Strassentunnel während der Sanierungsarbeiten für den Verkehr gesperrt werden, und zwar während einer Dauer von rund 900 Tagen.

Für die Sanierung wurden zwei Optimal-Varianten eruiert:

  • Variante 1: Sperrung für Bauarbeiten während 365 Tagen pro Jahr, Dauer der Bauarbeiten rund 2,5 Jahre, Sanierungskosten (ohne Verkehrsmanagement) 650 Mio. Franken.
  • Variante 2: Sperrung für Bauarbeiten während 280 Tagen pro Jahr, wobei die Sperrung von Mitte September bis Ende Juni erfolgt und der Gotthard-Strassentunnel im Sommer, während der Hauptreisezeit, zur Verfügung steht, Dauer der Bauarbeiten rund 3,5 Jahre. Sanierungskosten (ohne Verkehrsmanagement) 752 Mio. Franken.

Zwei weitere Varianten, welche in die Betrachtung einflossen, sind bautechnisch und finanziell ungünstiger; sie enthalten aber weitere Möglichkeiten zur Staffelung der Bauzeit:

  • Sperrung während jährlich 5 Monaten über 7 Jahre hinweg
  • Sperrung während jährlich 7 Monaten über 5 Jahre hinweg.

 Verlademöglichkeit für PW und LKW via Eisenbahntunnel

Angesichts der nationalen und internationalen Bedeutung des Gotthard-Strassentunnels ist das Verkehrsmanagement während der Sanierung zentral. Für den Personen- und den Güterverkehr sollen Alternativen zur Verfügung gestellt werden.

Im Vor­dergrund steht nach heutiger Planung für den Personenverkehr die Einrichtung eines Autoverlads durch den Gotthard-Scheiteltunnel (Göschenen-Airolo). Für den Güterverkehr ist die Einrichtung einer "Rollenden Landstrasse“ (ROLA) durch den Gotthard-Basistunnel (Erstfeld [Rynächt] - Bodio) denkbar.

Auch mit diesen Alternativen sowie weiteren flankierenden Massnahmen lässt sich nicht vermeiden, dass eine länger dauernde Sperrung des Gotthard-Strassentunnels Konsequenzen hat. Insbesondere die Anrainerkantone Tessin und Uri werden negative Auswirkungen zu gewärtigen haben. Im Verlaufe der weiteren Planung ist dies gebührend zu berücksichtigen, indem beispielsweise mögliche "Sonderregelungen" zu konkretisieren sind. 

Sanierung ohne zweite Tunnelröhre möglich

Wie der Bundesrat im Bericht weiter festhält, ist die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels möglich, ohne dass dafür eine zweite Strassentunnelröhre am Gotthard realisiert werden müsste. Eine zweite Tunnelröhre (Kosten 2'023 Mio. Franken) mit gleichzeitiger Kapazitätserweiterung auf der Gotthardachse hätte verfassungsrechtliche Konsequenzen und wäre bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten kaum fertig.

Die KVF-S ist unmittelbar im Anschluss an die heutige Bundesratssitzung über den Inhalt des Berichts orientiert worden. Die Anrainerkantone Uri und Tessin sind bereits heute im Rahmen des Projekts "Globales Erhaltungskonzept Gotthard" in die Planung zur Sanierung eingebunden.Das Wallis und Graubünden sind ebenfalls vorinformiert worden und werden in die weitere Planung einbezogen.

Der Bundesrat hat diesen Bericht heute der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates übergeben und damit den politischen Entscheidungsprozess lanciert.


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