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Bundesamt für Strassen (ASTRA)

Seit seiner Gründung 1998 ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Im Verantwortungsbereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wirkt es für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse.

Derzeit sind betrügerische Phishing-E-Mails im Umlauf, in denen das Logo des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) missbräuchlich verwendet wird. Den Empfängerinnen und Empfängern wird darin eine vermeintlich dringende Verkehrsbussen-Mahnung zugestellt und sie werden zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert.

Wichtig: Das ASTRA erhebt keine Verkehrsbussen und versendet keine entsprechenden Zahlungsaufforderungen. Für Ordnungsbussen im Strassenverkehr sind die zuständigen Polizeibehörden verantwortlich.

Bitte beachten Sie:

  • Nicht reagieren: Falls Sie eine solche E-Mail erhalten, öffnen Sie keine darin enthaltenen Links oder Anhänge und leisten Sie keine Zahlung. Löschen Sie die Nachricht.
  • Informieren Sie auch Ihr Umfeld: Bitte machen Sie auch Ihre Familie, Freunde und Bekannte auf diese betrügerischen E-Mails aufmerksam.
  • Das BACS ist informiert: Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) ist über die aktuell kursierenden Phishing-E-Mails informiert.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Nachricht tatsächlich vom ASTRA stammt, können Sie sich an folgende Adresse wenden: info@astra.admin.ch

Fokus

Abgabe auf Elektrofahrzeuge

Alle Fahrzeuge – unabhängig vom Antrieb – sollen Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Aus diesem Grund sollen künftig auch Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen eine Abgabe leisten.

Baustellen und Projekte

Unter www.autobahnschweiz.ch bietet das ASTRA die umfassende Übersicht über die wichtigsten Baustellen und die grossen Projekte auf den schweizerischen Nationalstrassen.

Verkehrsregeln und Signale

Hier finden sich weiterführende Informationen zu den neuen Verkehrsregeln ab 2025, Strassenverkehrsvorschriften, Fahrzeugen des Langsamverkehrs ,GPS-Geräten sowie der Sicherung von Kindern.

Medienmitteilungen

Top Themen

Verordnung über das automatisierte Fahren

Ab dem 1. März 2025 sind drei Fälle des automatisierten Fahrens erlaubt: der Autobahnpilot, führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken und das automatisierte Parkieren.

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Velo-Knigge

Der «Velo-Knigge» soll uns an einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang im Strassenverkehr erinnern, ähnlich wie der Knigge im gesellschaftlichen Kontext. Gerade in Anbetracht der steigenden Zahl schwerer Unfälle mit Velos und E-Bikes in den letzten Jahren ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmenden vorausschauend handeln. Das Einhalten der Verkehrsregeln und ein respektvoller Umgang können dabei helfen, die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen und den Stress im Verkehr zu reduzieren.

Wöchentliche Verkehrsentwicklung

Vergleich der Verkehrszahlen an ausgewählten Messstandorten auf dem Nationalstrassennetz