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Schwerverkehrskontrolle
Intensivierte Schwerverkehrskontrollen sorgen dafür, dass zwischen dem Schienen- und Strassengüterverkehr gleich lange Spiesse geschaffen werden und sind eine flankierend Massnahme zur Erreichung der Verlagerungsziele. Sie stellen sicher, dass insbesondere auf den grossen Transitachsen die Sicherheit im Strassenverkehr weiter verbessert wird. Dabei sollen die gesetzlichen Vorschriften für Fahrer, Fahrzeug und Ladung gemäss dem Grundsatz «Was nicht den Vorschriften entspricht, fährt nicht» noch besser durchgesetzt werden.
Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen ist eine flankierende Massnahme zur Erreichung der Verlagerungsziele. Mit ihnen soll eine faire Konkurrenz zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern sicherstellt werden. Die zusätzlichen Kontrollen - sowohl mobil als auch stationär - werden vom Bund auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen finanziert. Im 2008 wendete der Bund dafür rund 20 Millionen Franken auf. Die Gelder stammen aus dem Bundesanteil der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Wenn alle vorgesehenen Kontrollzentren (zwei Maxi-Zentren und mehrere Midi - und Mini-Zentren) erstellt sind, belaufen sich die jährlichen Kosten für die Kontrollen auf rund 30 Millionen Franken.
Schwerverkehrskontrollzentren
Betrieben werden die Schwerverkehrskontrollzentren durch die Kantonspolizei des Standortkantons. Sie haben den Auftrag, die Einhaltung der Verkehrsregeln und der technischen Fahrzeugvorschriften zu überwachen. Kontrolliert werden unter anderem Gewicht und Abmessungen der Lastwagen und ihr technischer Zustand (Bremsen, Lenkung, allgemeiner Zustand). Auch die Chauffeure werden überprüft. Kontrolliert werden die Führerausweise und insbesondere ob die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten von den Fahrern eingehalten werden. Die Polizei führt auch Alkohol- und Drogentests durch.
Das erste Schwerverkehrskontrollzentrum ging im 2003 in Stans (NW) an der A2 in Betrieb. Es ist ein so genanntes Mini-Zentrum und wird mit "mobilen" Kräften betrieben. In Unterrealta (GR) an der A13 nördlich des San-Bernardino-Tunnels befindet sich seit November 2004 das erste Midi-Zentrum. Im Dezember 2007 konnten in Schaffhausen (SH) und im Juni 2008 in Ostermundigen (BE) an der A6 weitere Midi-Zentren den Betrieb aufnehmen. Das Projekt in Uhwiesen (ZH) wurde mit der Realisierung des Kontrollzentrums in Schaffhausen bis auf Weiters zurückgestellt.
Zwei Maxi-Zentren sind auf der Nord- und der Südseite des Gotthardstrassentunnels an der A2 vorgesehen. Das Zentrum auf der Nordseite in Ripshausen (UR) ist seit September 2009 in Betrieb. Das Zentrum auf der Südseite in Monteforno, (TI) ist in der Planung weit fortgeschritten. Das Midi-Zentrum bei St-Maurice (VS) an der A9 ist im 2012 in Betrieb gegangen. Weitere Midi-Zentren sind auf der A1 bei Chavornay (VD) und Oensingen (SO) vorgesehen. In Misox (GR) soll südlich des San-Bernardino-Tunnels an der A13 ein weiteres Mini-Zentrum errichtet werden. Zusätzlich sollen Mini-Zentren im Kanton Luzern sowie allenfalls im Raum Widnau (SG) an der A13 errichtet werden.
Definitionen:
| Mini-Zentrum: Mini-Zentren sind in der Regel mit einer Fahrnisbaute (Bürocontainer) und wenigen Prüfeinreinrichtungen, beispielsweise einem „Profiler" (Messanlage für die Abmessungen Höhe, Breite, Länge) ausgerüstet. Diese Zentren werden im Rahmen von mobilen Kontrollen genutzt und von mobilen Einsatzkräften „betrieben". |
| Midi-Zentrum: Midi-Zentren bestehen in der Regel aus einer Hochbaute und diversen Prüfeinrichtungen, beispielsweise einem „Profiler" (Messanlage für die Abmessungen Höhe, Breite, Länge), einer Waage, einem Bremsprüfstand, einer "Prüfgrube" oder Vorrichtungen zur Abgasprüfung. Für den Betrieb der Midi-Zentren werden in die Leistungsvereinbarung über die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen besondere Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der dort geleisteten Kontrollstunden, aufgenommen. |
| Maxi-Zentrum: Maxi-Zentren sind im Grundsatz gleich ausgerüstet wie Midi-Zentren. Sie sind aber so dimensioniert, dass in ihnen eine wesentlich grössere Anzahl von Fahrzeugen kontrolliert werden kann. Zudem verfügen Maxi-Zentren über eine Fläche für das Schwerverkehrsmanagement. Für den Betrieb der Maxi-Zentren werden in die Leistungsvereinbarung über die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen besondere Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der dort geleisteten Kontrollstunden und den Zuständigkeiten beim Schwerverkehrsmanagement, aufgenommen. |
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