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Gotthard-Strassentunnel: Bundesrat befürwortet Bau einer zweiten Röhre
Damit die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung auch während der Sanierung des Strassentunnels erhalten bleibt, schlägt der Bundesrat den Bau einer zweiten Strassenröhre - ohne Kapazitätserweiterung - vor.
Der Gotthard-Strassentunnel muss aufgrund seines Alters umfassend saniert und erneuert werden. Dazu ist eine Sperrung des Tunnels unumgänglich. Im Hinblick auf diese Arbeiten hat der Bundesrat umfangreiche Abklärungen und Studien in Auftrag gegeben: Mit dem Grundlagenbericht vom Dezember 2010 wurde eine fachtechnische Auslegeordnung vorgenommen. Sodann wurden ergänzend dazu die regionalwirtschaftlichen Folgen der Sanierungsvarianten auf die Kantone Tessin, Uri, Graubünden und Wallis vertieft analysiert. Die Fachleute des Bundes haben zudem gemeinsam mit der SBB die Verlademöglichkeiten von Personen- und Lastwagen auf die Schiene genauer evaluiert, die aufgrund einer längeren Tunnelsperrung zur Bewältigung des Verkehrs geschaffen werden müssten. Die Berichte [siehe rechte Spalte] haben ergeben, dass alle Varianten spezifische Vor- und Nachteile haben.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Bau einer zweiten Strassenröhre - ohne Kapazitätserweiterung - sowohl vom Aufwand und den Kosten als auch von der Sicherheit her langfristig die sinnvollste Lösung ist. Sie trägt zudem dem Anliegen des Tessins Rechnung, auch während der Sanierung eine gute Strassenverbindung in den Norden zu haben. Der Alpenschutzartikel bleibt gewahrt. Es wird pro Richtung immer nur eine Fahrspur in Betrieb sein. Der Bundesrat will diese Beschränkung gesetzlich verankern und dem Parlament somit eine referendumsfähige Vorlage unterbreiten.
Mediendokumentation im Zusammenhang mit
der Entscheidung des Bundesrates vom 27. Juni 2012:
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