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Entwicklung
Die künftige Entwicklung der Nationalstrassen wird wesentlich durch 3 grosse Vorhaben von erheblicher politischer Tragweite beeinflusst:
- Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
- Infrastrukturfonds
- Neuer Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (NEB)
NFA
Am 1. Januar 2008 ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist der Bund allein für Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes zuständig und finanziert es vollumfänglich mit Bundesmitteln (ausgenommen die Fertigstellung des heutigen Netzes). Dabei geht der Bund von der Annahme aus, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe die verfügbaren finanziellen Mittel längerfristig erhalten bleiben. Für das Hauptstrassennetz werden die Kantone alleine zuständig sein. Zur Finanzierung dieser Aufgabe erhalten sie Globalbeiträge aus der Bundeskasse.
Infrastrukturfonds
Seit 1960 hat sich der private Strassenverkehr etwa verviereinhalbfacht. Und bis zum Jahre 2030 wird mit einer weiteren Zunahme um mindestens 20% gerechnet. Noch dynamischer wird sich der Schwerverkehr auf der Strasse entwickeln. Dieses stetige Verkehrswachstum führt zu Engpässen und zu immer mehr Staus. Hievon betroffen sind stark befahrene Über-landstrecken, vor allem aber auch die Agglomerationen (Genf, Lausanne, Bern, Luzern, Basel, Zürich, Lugano).
Der Bund hat die Problematik dieser Situation erkannt. Mit dem Infrastrukturfonds sichert er die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Fertigstellung der National-strassen und die Engpassbeseitigung auf diesem Netz. Gleichzeitig unterstützt er die Agglo-merationen bei der Finanzierung wirkungsvoller Massnahmen in ihrem Einzugsbereich sowie die Berg- und Randregionen mit zusätzlichen Beiträgen an die Hauptstrassen.
Im Rahmen des Infrastrukturfonds wird der Bund für die Fertigstellung des Nationalstras-sennetzes 8,5 Mia. Franken bereitstellen. 5,5 Mia. Franken werden in den nächsten 20 Jahren für die Beseitigung von Engpässen zur Verfügung stehen.
NEB
Zahlreiche parlamentarische Begehren haben immer wieder Aufklassierungen von beste-henden Strassenstrecken zu Nationalstrassen sowie Ergänzungen des Netzes mit neuen Elementen und Ausbauten auf dem bestehenden Nationalstrassennetz gefordert. Der Bund strebt deshalb neue Netzbeschlüsse des Parlaments (für das Nationalstrassennetz) bzw. des Bundesrats (für das Hauptstrassennetz) an, welche die früheren Beschlüsse ablösen und die Strassen von gesamtschweizerischer Bedeutung neu definieren.
In dem vom Bundesrat am 26. April 2006 gutgeheissen Sachplan Verkehr, Teil Programm, sind die Grundlagen für die künftigen Netze gelegt worden. Der neue Netzbeschluss für die Nationalstrassen wird auf den dort formulierten Kriterien und dem dort skizzierten Netz aufbauen. Vor allem in den Agglomerationen, aber auch auf einigen weiteren Strecken, ist das Netz im Rahmen der künftigen Beschlüsse indessen noch genau festzulegen.
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