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Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen (NFA) werden ab 1. Januar 2008 die in Betrieb stehenden Nationalstrassen vollständig zu einer Bundesaufgabe. Der damit verbundene Eigentümerwechsel hat u. a. zur Konsequenz, dass auch die Zuständigkeiten für Sonderbewilligungen auf den Nationalstrassen tangiert werden:
- Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte
- Sonderbewilligungen für Sonntags- und Nachtfahrten
- Bewilligungen für die Durchfahrt durch Strassentunnel mit gefährlichen Gütern.
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