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Sonntags- und Nachtfahrten

Für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung gilt in der Schweiz grundsätzlich ein Nachtfahrver-bot von 2200 Uhr bis 0500 Uhr und ein Sonntagsfahrverbot. Während den Verbotszeiten darf nur aufgrund einer Sonderbewilligung gefahren werden, es sei denn, die Dringlichkeit und Unvermeid-barkeit der Fahrt ergebe sich in den Fällen gemäss Art. 91a VRV direkt ohne Weiteres.

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Info Neue Gesuchsformulare für Sonderbewilligungen
Aktualisiert am: 23.11.2012 | Grösse: 61 kb | Typ: PDF

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Flussdiagramm Sonderbewilligungen für Sonntags- und Nachtfahrten
Aktualisiert am: 26.10.2012 | Grösse: 29 kb | Typ: PDF

Downloads

Gesuchsformular um Erteilung einer Sonderbewilligung für Sonntags- und Nachtfahrten
Typ: PDF
Gesuchsformular für Sonntags- und Nachtfahrten Typ: PDF
Aktualisiert am: 03.12.2012 | Grösse: 121 kb | Typ: PDF

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