Wann werden welche Fahrassistenzsysteme eingeführt

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Fahrassistenzsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. In den nächsten Jahren werden mehrere Fahrassistenzsysteme für Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen obligatorisch.

Motorräder sind in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und den dazugehörenden delegierten Verordnungen geregelt. Abgesehen vom Antiblockiersystem bei Motorrädern mit einem Hubraum über 125 cm3 sind für Motorräder zurzeit keine weiteren FAS vorgeschrieben.

Die Ausrüstung von Fahrzeugen wird von der Europäischen Union (EU) bestimmt. Dabei wird, sofern möglich, Bezug genommen auf die in den Gremien der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelten UN-Reglemente. Wo notwendig, schreibt die EU in delegierten Verordnungen zusätzliche verpflichtende Fahrassistenzsysteme vor.

Übersicht der bis 2026 geplanten Fahrassistenzsysteme


Automatisierte Fahrzeuge

Ab dem 6.7.2022 gilt für automatisierte Fahrzeuge die EU-Typengenehmigungspflicht. Ab dem 7.7.2024 sind die folgenden Fahrassistenzsysteme für alle automatisierten Fahrzeuge obligatorisch:

  • Systeme zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit;
  • Systeme, welche anstelle des Fahrers die Überwachung des Fahrzeugs übernehmen;
  • Systeme, die dem Fahrzeug Informationen zu seinem Zustand und seiner Umgebung liefern;
  • Systeme zur Weitergabe von Sicherheitsinformationen an andere Verkehrsteilnehmer;
  • Fakultativ, für schwere Motorwagen: elektronische Deichseln (Platooning).

Es gibt aber noch keine genaueren Spezifikationen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/verkehrssicherheit/fahrassistenzsysteme.html