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26.10.2008 - Fahrausweis für über 80-Jährige nur auf Zeit
Rudolf Dieterle, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), über die Konsequenzen aus dem Unglück am Grossen St. Bernhard.
Über 80-jährige Carchauffeure sollen den Führerausweis künftig nur noch befristet bekommen – für ein Jahr. Das schlägt Astra-Direktor Rudolf Dieterle vor.
Sonntag - Katia Murmann
Rudolf Dieterle: Unfälle mit Cars sind besonders schockierend, weil sie potenziell viele Leute betreffen. Bevor wir aber über Massnahmen reden können, müssen die konkreten Ursachen bekannt sein. Bei beiden Unfällen, die Sie ansprechen, sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Die beiden Unfälle zeigen aber, dass es Sicherheitsmängel gibt.
Die Sicherheit des Carreiseverkehrs wird besonders durch den Zustand des Cars und durch die Fähigkeiten der Carchauffeure bestimmt. Die Anforderungen in der Schweiz sind mindestens so hoch wie im Ausland. Das gleiche gilt für die Kontrollen. Wir sind uns bewusst, dass Berufschauffeure hohe Anforderungen erfüllen müssen. Ausdruck davon ist die neue Chauffeurzulassungs-Verordnung. Sie bringt ab nächstem Jahr eine noch bessere Ausbildung und eine obligatorische Weiterbildung von 35 Stunden alle 5 Jahre.
Der Fahrer des Unglückscars am Grossen St. Bernhard war 81 Jahre alt. Braucht es jetzt eine Alterslimite für Carchauffeure?
Ob in diesem Fall ein Zusammenhang zwischen dem Alter des Chauffeurs und dem Unfall besteht, ist derzeit noch Spekulation. Grundsätzlich gilt: Wer die entsprechenden, sehr strengen Vorschriften erfüllt, ist berechtigt, Cars zu fahren. Eine Alterslimite drängt sich unseres Erachtens daher nicht auf. Wir schlagen aber vor, dass der Führerausweis für Berufsfahrer ab 80 auf ein Jahr befristet wird. Grundsätzlich darf man sich schon die Frage stellen, ob der Einsatz eines so betagten Chauffeurs auf dieser Strecke optimal ist. Wenn die Fahrfähigkeit gegeben ist, ist dies aber nicht verboten.
Werden die Kontrollen für Reisecars nach den beiden schweren Unfällen nun verstärkt?
In Bezug auf Cars gelten schon immer hohe Anforderungen. So müssen sie bereits seit Jahrzehnten einmal pro Jahr im Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Zusätzlich führt die Polizei Un-terwegskontrollen durch, einerseits mobil, andererseits in Schwerverkehrskontrollzentren, die speziell ausgerüstet und mit speziell ausgebildetem Personal besetzt sind. Davon versprechen wir uns zusätzliche Sicherheit.
Im letzten Jahr ist die Zahl der Verkehrstoten erstmals wieder gestiegen. Muss das Massnahmenpaket Via sicura angepasst werden?
Via sicura dient ja der signifikanten Reduzierung sämtlicher schweren Unfälle im Strassenverkehr. Zwar sind die schweren Unfälle seit dem Rekordjahr 1971 stark zurückgegangen. Trotzdem ist der Strassenverkehr, besonders im Quervergleich mit anderen Verkehrsträgern, immer noch um einen Faktor zu unsicher. Dass die schweren Unfälle nicht mehr zurückgehen, zeigt deutlich, dass weitere Massnahmen nötig sind. Dazu wird der Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr eine Vernehmlassung eröffnen.
Todesfahrt im Reisecar
Am Dienstag kam in Etroubles auf der italienischen Seite des Grossen St. Bernhard ein Reisecar aus Neuenburg von der Strasse ab und raste in ein Haus (Bild). 2 Menschen starben, mehr als 20 wurden zum Teil schwer verletzt. Der Chauffeur war bereits 81 Jahre alt. Das Car-Unglück am Grossen St. Bernhard ist bereits das zweite innerhalb weniger Wochen. Anfang Oktober prallte bei Silvaplana GR ein Gelenkbus gegen einen Sattelschlepper. 3 Schweizer Feriengäste starben, 8 wurden verletzt. Die Sicherheit von Cars und Bussen auf Schweizer Strassen gibt immer wieder Anlass zur Sorge: Im Juli wurden 707 Reisecars kontrolliert - bei mehr als 30 Prozent wurden Mängel festgestellt. (KMU)
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