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16.02.2006 - «Die Kantone können häufiger reinigen»
Zürich wirft dem Bund vor, er spare bei der Autobahn- Reinigung. Nun kontert der Bund: Zürich könne zusätzliche Güseltouren ja selber bezahlen.
Mit Willy Burgunder, stv. Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra)
Sprach Ruedi Baumann, Tages Anzeiger
Auf den Zürcher Autobahnen bezahlt der Bund nur noch drei Reinigungen der Böschungen, der Abfall türmt sich (TA von Mittwoch). Früher wurde monatlich gereinigt. Warum der Abbau?
Die Höhe und die Art der Entschädigung haben sich in den letzten Jahren nicht verändert: Der Bund bezahlt den Kantonen den Aufwand für den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen, wie sie ihn geltend machen gemäss einem Kostenteiler. Im Fall des Kantons Zürich beträgt der Bundesanteil 40 Prozent. Wie oft der Kanton Zürich seine Autobahnen reinigen will, kann er selber entscheiden.
Die Kantone stellen jedoch fest, dass der Bund bei der Vergütung der Reinigungskosten sehr knausrig geworden ist.
Diese Kostenaufteilung gilt seit 1995. Neu ist hingegen seit einigen Jahren, dass die Leistungen und Kosten aller schweizerischen Autobahnwerkhöfe in einer Vergleichstabelle festgehalten werden. Das mag faktisch auf die einzelnen Kantone Druck erzeugen: Wer will schon schlechter dastehen als der Nachbarkanton?
Die Kantone befürchten, dass der Kostendruck mit der NFA noch grösser wird.
Die NFA hat zurzeit mit der Reinigung der Autobahnen überhaupt nichts zu tun. Die NFA-Vorlage befindet sich im Moment erst im Gesetzgebungsverfahren; sie entwickelt auch keine Vorwirkung. Die NFA gilt erst ab 1. Januar 2008.
Trotzdem: Für ein Strassenstück in der grössten Agglomeration der Schweiz mit Einkaufszentren, Flughafen und vielen Ausgehmöglichkeiten soll der gleiche Reinigungsstandard gelten wie für Autobahnen auf dem Land?
Das ist bezüglich der wichtigsten Komponenten sehr wohl sinnvoll: Selbstverständlich gelten auf dem ganzen Netz die gleichen Standards. Hauptaufgabe des betrieblichen Unterhalts ist nämlich die Gewährleistung der Sicherheit und der Kapazität. Hier darf es keine Zweiklassengesellschaft geben. Die Kantone können einen Autobahnabschnitt je nach Bedarf mehr oder weniger häufig reinigen.
Was gilt bei der Pflege der Gehölze entlang den Autobahnen?
Wir wollen keinen Wildwuchs und keinen Wald im Bereich der Autobahnen. Dazu reicht in aller Regel ein Abholzen alle sieben Jahre.
Im Gegensatz zur Reinigung der Böschungen betreiben Sie einen grossen Aufwand bei den Rastplätzen. Warum?
Seit Einführung der Kehrichtgebühren stellen wir auf Rastplätzen eine massive Zunahme der Abfallmengen fest. Der Kehrichttourismus zwingt uns zu höherem Aufwand.
Aus welcher Kasse bezahlt der Bund die Autobahnreinigung: allgemeine Steuermittel oder Benzinzölle?
Der Bundesanteil am betrieblichen Unterhalt wird heute und auch künftig unter NFA-Regime aus den Mineralölsteuererträgen bezahlt.
Wegen seiner Wirtschaftskraft kommt der Kanton Zürich künftig bei der NFA mit rund 200 Millionen pro Jahr stärker zur Kasse. Sollte bei der Strassenreinigung nicht auch ein Ausgleich für die negativen Seiten der Wirtschaftskraft stattfinden?
Der Anspruch der Kantone gründet ausschliesslich auf den zu lösenden Aufgaben bei den Nationalstrassen und nicht auf den in den NFA-Topf einbezahlten Beträgen. Die Mineralölsteuerbeträge, die ein Kanton erhält, können je nach Aufgaben von Jahr zu Jahr stark schwanken. Der Kanton Zürich erhält 2006 mehr als 400 Millionen Franken für den Bau und den Ausbau von Nationalstrassen. Das entspricht fast einem Drittel des Kredits für die ganze Schweiz.
Haben Sie schon ein Sponsoring für die Strassenreinigung geprüft wie die USA?
Geld allein löst das Problem nicht. Wir möchten nicht mehr Reinigung, sondern weniger Abfall. Deshalb hat das Astra 2003 die Anti-Littering-Kampagne gestartet.
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