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Direkt- und Parallelimport
Direktimport für Eigengebrauch
Zum Eigengebrauch selbst importierte Fahrzeuge können direkt bei der jeweiligen Zulassungsstelle zur Prüfung angemeldet werden.
Adresse der Zulassungsstellen:
Aktualisiert am: 01.10.2010 | Grösse: 6632 kb | Typ: PDF
Parallelimport
Die Typengenehmigungen werden auf Grund eines vorgelegten Nachweises und unter der Voraussetzung einer bereits vorhandenen CH-Typengenehmigung bzw. eines Datenblattes für den gewünschten Typ, Version und Variante ausgestellt. Die Typengenehmigung umfasst nur die Version und die Variante, welche dokumentiert ist. Zur Identifizierung der Fahrzeuge (Rückrufaktionen des Herstellers) erhält der Parallelimporteur eine eigene TG-Nummer, unabhängig von derjenigen des Hauptimporteurs.
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