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Engpassbeseitigung / PEB
Seit 1960 hat sich der private Strassenverkehr mehr als vervierfacht. Bis zum Jahr 2030 wird mit einer weiteren Zunahme um mindestens 20 Prozent gerechnet. Noch dynamischer wird sich der Schwerverkehr entwickeln.
Dieses stetige Verkehrswachstum führt zu Engpässen und zu immer mehr Staus. Davon betroffen sind stark befahrene Überlandstrecken, vorwiegend aber auch die Agglomerationen (Genf, Lausanne, Bern, Luzern, Basel, Zürich, Winterthur, St. Gallen, Lugano).
Der Bund hat die Problematik dieser Situation erkannt. Mit dem Infrastrukturfonds sichert er langfristig die finanziellen Mittel für die Fertigstellung der Nationalstrassen und die Beseitigung der gravierendsten Engpässe im Nationalstrassennetz. Gleichzeitig unterstützt er die Agglomerationen bei der Finanzierung wirkungsvoller Massnahmen in ihrem Einzugsbereich sowie die Berg- und Randregionen mit zusätzlichen Beiträgen an die Hauptstrassen.
Der Infrastrukturfonds enthält 20 Milliarden Franken. Davon stehen in den nächsten 20 Jahren 5,5 Milliarden Franken für die Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz zur Verfügung.
Der Gesamtkredit wird von der Bundesversammlung in Perioden freigegeben:
- Freigabe ab 2008: Gleichzeitig mit der Einführung des Infrastrukturfonds hat die Bundesversammlung Mittel für die erste Periode freigegeben (11,86 Milliarden Franken). Sie dienen zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, für dringende und baureife Projekte im Agglomerationsverkehr sowie die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen.
- Freigabe ab 2011: Spätestens zwei Jahre nach Einführung des Infrastrukturfonds unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung je ein Programm für die Sicherstellung der Funktionalität beim Nationalstrassennetz, das heisst die Beseitigung von chronischen Engpässen, und für die Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen.
- Frühling 2013: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur 2. Botschaft Engpassbeseitigung
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