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Glattal / Winterthur
Ausgangslage und Auftrag
Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde im Raum Glattal / Winterthur dringender Handlungsbedarf festgestellt. Die Kapazität der bestehenden Nationalstrasse zwischen der Verzweigung Zürich Nord und dem Anschluss Oberwinterthur wird den künftigen Anforderungen nicht mehr genügen. Zur Entlastung dieses Abschnittes soll eine neue Nationalstrassenverbindung entstehen.
In der Zweckmässigkeitsbeurteilung Glattal / Winterthur sollen die Varianten für eine solche Netzergänzung systematisch untersucht und die am besten geeignete Lösung gefunden werden.Zielsetzungen
- Die Situation ohne den Bau einer neuen Nationalstrasse ist erfasst und im Detail analysiert. Der Handlungsbedarf ist aufgezeigt und gewertet.
- Sämtliche denkbaren Varianten sind dargestellt und analysiert. Das gesamte Variantenspektrum ist in einem methodisch sauberen Prozess auf einige wenige Varianten reduziert.
- Die Machbarkeit der erfolgversprechendsten Varianten ist nachgewiesen, ihre Auswirkungen sind umfassend analysiert und die Grundlagen für die Variantenbewertung sind erarbeitet.
- Für die erfolgversprechendsten Varianten liegt eine umfassende Bewertung vor. Die Bestvariante ist ermittelt.
- Eine Empfehlung für das weitere Vorgehen liegt vor und ist mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Schrittweises Vorgehen
Im Rahmen der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden folgende Arbeiten durchgeführt:
Im ersten Schritt wird die aktuelle und die künftigen Ausgangslage umfassend analysiert. Der Handlungsbedarf wird ermittelt und gewertet. Die Ziele für die Beseitigung des erwarteten Engpasses werden festgelegt und gewichtet.
Im zweiten Schritt wird ein breites Spektrum an möglichen Lösungsvarianten erarbeitet und grob beurteilt. Dieses Spektrum wird anschliessend Schritt für Schritt reduziert. Die weniger geeigneten Lösungen werden begründet ausgeschieden bis das Variantenspektrum auf die drei bis vier erfolgversprechendsten Varianten reduziert ist.
In der anschliessenden Vertiefung werden die erfolgversprechendsten Varianten weiter konkretisiert. Ihre Machbarkeit wird nachgewiesen und die Auswirkungen werden umfassend analysiert. Gestützt darauf erfolgt die Bewertung der erfolgversprechendsten Varianten. Im Rahmen dieser Bewertung werden die Auswirkungen der Varianten auf die drei Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie anhand vorgängig definierter Indikatoren gemessen und einander gegenübergestellt.
Aus dieser Gegenüberstellung resultiert im letzten Arbeitsschritt die eigentliche Bestvariante. Für diese werden allfällige Etappierungsschritte definiert und Empfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeitet.
Die Erarbeitung der Zweckmässigkeitsbeurteilung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen beim Kanton Zürich, den Städten, den Planungsgruppen und den Gemeinden.
Organisation
Die erweiterte Projektsteuerung ist das übergeordnete Projektorgan. Sie entscheidet über die Vorschläge der Projektleitung. Die letzte und oberste Entscheidungsinstanz ist jedoch immer das ASTRA. Die erweiterte Projektsteuerung bildet auch die Schnittstelle zur Politik.
Die Projektleitung ist das operative Organ bei einer Zweckmässigkeitsbeurteilung. Sie koordiniert die inhaltlichen Arbeiten der Fachdelegation und gewährleistet die Schnittstellen zu den betroffenen Bundesbehörden sowie den kantonalen und kommunalen Stellen. Im Weiteren erarbeitet die Projektleitung Lösungsvorschläge, auf Grund derer die (erweiterte) Projektsteuerung ihre Entscheide fällen kann.
Die Mitglieder der Fachdelegation unterstützen die Projektleitung auf Fachebene. Sie liefern den für die Projektarbeit notwendigen fachlichen Input und geben Stellungnahmen zu den Bearbeitungsergebnissen und den daraus resultierenden Dokumenten ab.
Das Forum setzt sich aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und interessierten Fachverbänden zusammen, welche an regelmässig stattfindenden Veranstaltungen über die aktuellen Bearbeitungsergebnisse informiert werden. Das Forum bietet ihnen im Weiteren die Gelegenheit, Meinungen und Anmerkungen zum Projekt einzubringen.
Grober Zeitplan
Der Zeitplan sieht vor, dass zu Beginn des Jahres 2011 die drei bis vier zielführendsten Varianten festgelegt werden. Die Definition der Bestvariante ist für 2012 vorgesehen. Ziel ist eine Integration der Planungsresultate in die zweite Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, welche im Jahr 2013 dem Bundesrat vorgelegt werden soll.
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