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Lausanne-Morges

Perimeter Zweckmässigkeitsbeurteilung Lausanne-Morges
Perimeter Zweckmässigkeitsbeurteilung Lausanne-Morges

Ausgangslage und Auftrag

Die im Dezember 1963 eröffnete Autobahn Lausanne-Genf ist eine der ältesten der Schweiz. Seit ihrer Eröffnung besitzt sie zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Lag das Verkehrsvolumen im Jahr 1970 noch bei 20'000 Fahrzeugen pro Tag, so ist es inzwischen (2010) auf fast 90'000 Fahrzeuge gestiegen.

In der «Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln» wurde dem Nationalstrassenabschnitt zwischen der Verzweigung Ecublens und dem Anschluss Morges-Ost auf der N1 die höchste Problemstufe zugeordnet. Das heisst, dass die Kapazität der bestehenden Nationalstrasse auf diesem Streckenabschnitt in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um den Verkehr zu bewältigen. Die Botschaft, welche die Engpässe mit einem Prognosehorizont bis 2030 definiert, wurde vom Bundesrat am 11. November 2009 verabschiedet.

Aus diesem Grund ist die Erarbeitung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung notwendig. Eine solche Studie wird den Problemdruck und den Handlungsbedarf aufzeigen. Gleichzeitig wird sie es ermöglichen, die am besten geeignete Lösung für eine Umfahrungsvariante zu finden.

Zielsetzungen

Mit der Zweckmässigkeitsbeurteilung sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Situation ohne den Bau einer neuen Nationalstrasse ist erfasst und im Detail analysiert. Der Handlungsbedarf ist aufgezeigt.
  • Sämtliche denkbaren Varianten sind dargestellt und analysiert. Das gesamte Variantenspektrum ist in einem methodisch sauberen Prozess auf einige wenige Varianten reduziert.
  • Die Machbarkeit (baulich, technisch, verkehrsmässig, aus Sicht Umwelt etc.) der erfolgversprechendsten Varianten ist nachgewiesen.
  • Für die erfolgversprechendsten Varianten liegt eine umfassende Bewertung vor. Die Bestvariante ist ermittelt.
  • Eine Empfehlung für das weitere Vorgehen liegt vor.

Schrittweises Vorgehen

Illustration de la démarche générale d'une étude d'opportunité
Illustration de la démarche générale d'une étude d'opportunité

Im Rahmen der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden folgende Arbeiten durchgeführt:  

In einem ersten Schritt wird die aktuelle und künftige Ausgangslage analysiert.

Im zweiten Schritt wird ein breites Spektrum an möglichen Lösungsvarianten erarbeitet und grob beurteilt. Dieses Spektrum wird anschliessend Schritt für Schritt reduziert. Die weniger geeigneten Lösungen werden begründet ausgeschieden, bis die drei bis vier erfolgversprechendsten Varianten übrig bleiben.

In der anschliessenden Vertiefung werden die erfolgversprechendsten Varianten weiter konkretisiert. Ihre Machbarkeit wird nachgewiesen und die Auswirkungen werden umfassend analysiert. Gestützt darauf erfolgt die Bewertung dieser Varianten.

Organisation

Die Entscheidungsbefugnis liegt zwar beim Bund, doch wünscht dieser eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den kantonalen und kommunalen Stellen. Diese werden auf jeder Entscheidungsstufe eingeladen, ihre Meinungen einzubringen.

Die Fachdelegation trifft die technischen Entscheidungen zu den analysierten Lösungsvarianten. Die Mitglieder der Fachdelegation liefern den notwendigen fachlichen Input und geben Stellungnahmen ab. Damit gewährleisten sie, dass die zweckmässigsten Lösungsvorschläge übernommen werden.

Die erweiterte Projektsteuerung evaluiert die Lösungsvorschläge der Fachdelegation. Vertreterinnen und Vertreter von kantonalen und kommunalen Behörden bringen ihre Sicht der Dinge sowie politische Aspekte ein. Dadurch wird sichergestellt, dass die ausgewählten Lösungsvarianten im weiteren Verlauf der Verfahrens weitgehende Unterstützung durch Bevölkerung und Politik geniessen.

Das Forum setzt sich aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und interessierten Fachverbänden zusammen, die an regelmässig stattfindenden Veranstaltungen über die aktuellen Bearbeitungsergebnisse informiert werden. Das Forum bietet ihnen im Weiteren die Gelegenheit, Meinungen und Anmerkungen zum Projekt einzubringen.

Organisation Lausanne-Morges
Organisation Lausanne-Morges

Zeitplan

Die Zweckmässigkeitsbeurteilung dürfte bis in etwa 2 Jahren abgeschlossen sein. Ziel ist eine Integration der Planungsresultate in die zweite Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, welche im Jahr 2013 dem Bundesrat vorgelegt werden soll.


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