CO2-Emissionsvorschriften

Seit dem 1. Juli 2012 gelten Vorschriften zur Verminderung des CO2-Ausstosses für neue Personenwagen. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen ab 2021 nach WLTP im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 186 g CO2/km.

Geltungsbereich

Gemäss dem CO2-Gesetz unterliegen neue Personenwagen (Fahrzeugklassen M1 + M1G), neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (Fahrzeugklassen N1 + N1G), die zum ersten Mal in der Schweiz zugelassen werden, den CO2-Verminderungsvorschriften.

Ausnahmen

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 12 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind. Auch ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 6 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind und einen Kilometerstand von über 5’000 km haben. In diesem Fall müssen keine Unterlagen eingereicht werden und es wird auch keine CO2-Bescheinigung benötigt. Das Fahrzeug kann somit nach der Verzollung direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.

Weitere Ausnahmen sind:

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Zu dieser Kategorie gehören:

Kleinimporteure / Grossimporteure

Kleinimporteure sind Privatpersonen oder Unternehmen, welche weniger als 50 neue Personenwagen und/oder weniger als 6 neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper pro Kalenderjahr importieren und zulassen.

Grossimporteure sind Unternehmen, die im Jahr mindestens 50 neue Personenwagen und/oder mindestens 6 neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper pro Kalenderjahr importieren und zulassen.
Alle Informationen zu Grossimporteuren finden sie auf nachfolgendem Link:

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/co2-emission.html