Schaffung eines Schnellladenetzes für Elektroautos entlang der Nationalstrassen

Elektromobilität Schnellladenstation

Bisher konnten Schnellladestationen nur auf Raststätten, die Eigentum der Kantone sind, errichtet und betrieben werden. Um den Aufbau eines umfassenden Netzes von Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen zu fördern, hat das Parlament im Rahmen der Behandlung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) das Bundesgesetz über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) angepasst. Seit dem Inkrafttreten dieser Änderungen am 1. Januar 2018 dürfen Schnellladestationen auch auf den unter Hoheit des Bundes stehenden Rastplätzen gebaut werden (Art. 7a NSG). Der Bund baut und betreibt die Ladestationen jedoch nicht selbst, sondern überlässt diese Aufgaben den Investoren aus dem Privatsektor.

Übersicht_pakekte

Bewerbungsverfahren für Schnellladestationen auf Autobahnrastplätzen

Nach Inkrafttreten der NAF-Bestimmungen initiierte das ASTRA am 11. September 2018 ein Bewerbungsverfahren für den Bau und Betrieb von Schnellladestationen an 100 Rastplätzen entlang der Nationalstrassen. Zur Gewährleistung eines raschen Aufbaus eines schweizweiten Netzes wurden die Bewilligungen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben. Private Investoren und Betreibergesellschaften hatten bis zum 11. Dezember 2018 Zeit, ihre Bewerbungen einzureichen.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/elektromobilitaet/schnellladenetz-nationalstrassen.html